Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist inder BauprodukteVO geregelt und muss besonders berücksichtigen, dass die Bauproduke die Anforderungen an Brandschutz und Schutz der Gesundheit von Lebenwesen und Schutz der Umwelt gewährleisten. Gleichzeitig dürfen Bauprodukte nicht den Einsturz eines Bauwerkes verursachen und daher keine Verformungen in unzulässigem Umfang verursachen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr!

Besonderheiten in der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

  • Bauprodukte sind Produkte zum dauerhaften Einsatz in Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus.
  • Hierzu zählen: Baustoffe und Bauteile, Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
  • Produkte dürfen keinen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile verursachen. Weiter sind Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten.

REFERENZPROJEKTE

CE-Kennzeichnung für Markisen aller Art.

CE-Kennzeichnung für Markisen aller Art.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. Risikobeurteilung) bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Zur Anwendung kam in diesem Fall neben der Maschinenrichtlinie auch die Bauproduktenverordnung (EU). Besonderer Fokus war auf Montagesicherheit in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten und Umweltbedingungen gerichtet.

Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.

Konformität von Anlagen zur Zugangskontrolle zum Einsatz in Industriebetrieben, Flughäfen und bei Grenzanlagen.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Anlagen zur Zugangskontrolle. Ein besonders Gefährdungspotential für Menschen während Ausnahmebedingungen (z.b. Chaos- & Paniksituationen) war während des Konformitätsbewertungsverfahren zu beachten.

Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, 2001/95/EG, DIN 18650-1 und -2

Konformität von Anlagen zur Zugangskontrolle zum Einsatz in Industriebetrieben, Flughäfen und bei Grenzanlagen
CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Markisen und Pergolen aller Art.

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Markisen und Pergolen aller Art.

easyCE unterstützt das gesamt Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und nach Bauproduktenverordnung bis zur unterschriftsreifen, Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Ein besonderer Fokus wurde auf die Montagesicherheit gelegt, in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten, und widrige Umweltbedingungen.

Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.

Weitere Referenzen für Bauprodukte:
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ü-Zeichen und CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen auf einem Bauprodukt kennzeichnet ein Produkte das im Einklang mit der Bauprodukte-Verordnung und anderen europäischen Vorgaben ist und somit im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden darf. Das Ü-Zeichen kennzeichnet ein Bauprodukt welches in Deutschland geltenden, zusätzlichen Anforderungen entspricht und somit in Deutschland verbaut werden darf. Es ist jedoch absehbar bis das Ü-Zeichen verschwinden wird da, der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 den deutschen Gesetzgeber dazu aufgefordert hat die Anforderungen anzugleichen.

Wie erhalte ich als Hersteller (bzw. Inverkehrbringer) das CE-Kennzeichen für mein Bauprodukt?

Sie bringen das CE-Kennzeichen auf Ihrem Bauprodukt an, nachdem Sie geprüft und sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen europäischen Anforderungen ist welche für Ihr Produkt gelten (insbesondere die BauprodukteVO EU 305/2011). Hierzu müssen Sie im ersten Schritt die einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Normen identifizieren und im nächsten Schritt die Anforderungen hieraus ableiten. Anschließend prüfen Sie die Beschaffenheit Ihres Produktes gegen diese Anforderungen. easyCE kann Ihnen hierbei helfen.

Wie bekomme ich eine Leistungserklärung für mein Bauprodukt?

Nachdem sie das Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Bauprodukt durchgeführt haben und so sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen einschlägigen europäischen Anforderungen ist können Sie die Leistungserklärung ausstellen. Mit der Leistungserklärung übernehmen Sie als Hersteller bzw. Inverkehrbringer die Verantwortung für die erklärte Leistung. easyCE hilft Ihnen gerne dabei die Leistungserklärung sicher und entsprechend der geltenden Regeln zu gestalten.

Wo kann ich die Anforderungen an Bauprodukte nachschlagen?

Im ersten Schritt sollten Sie die Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 studieren um die Grundlegenden Anforderungen zu verstehen. Anschließend sollten Sie die Normen recherchieren die für Ihr Bauprodukt gelten. Dies ist meist zeitaufwändig und teuer, da Normen nicht frei verfügbar sind sondern gekauft werden müssen. Die easyCE Experten kennen sich in der Normenlandschaft sehr gut aus und können Ihnen hierbei behilflich sein um Ihre Kosten im Rahmen zu halten.

RELEVANTE ARTIKEL & EXPERTISE

RELEVANTE ARTIKEL & EXPERTISE

Sprechen Sie jetzt mit unseren Experten