CE-Kennzeichnung von Druckgeräten

CE-Kennzeichnung von Druckgeräten

Die Druckgeräte-Richtlinie (PED), Richtlinie 2014/68/EU, regelt die Einfuhr von Druckgeräten in den EU-Markt. Sie gilt für neue oder gebrauchte Geräte, unabhängig von ihrer Herkunft, und zielt darauf ab, Sicherheit und freien Verkehr zu gewährleisten. Die Richtlinie bezieht sich auf Druckbehälter, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und drucktragende Teile mit einem maximalen Druck von über 0,5 bar. Ihr Ziel ist es, den Einsatz solcher Geräte in der EU zu ermöglichen, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Beispiele für erfasste Produkte sind Lagerbehälter, industrielle Rohrleitungen, Wärmetauscher und Sicherheitsvorrichtungen. Die Richtlinie beeinflusst nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Schutzanforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Druckgeräten festzulegen, solange dies die Geräte nicht in einer Weise ändert, die von der Richtlinie nicht vorgesehen ist.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Druckgeräte-Richtlinie?

Die ursprüngliche Druckgeräterichtlinie 97/23/EG wurde in Jahr 2006 durch die Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte (PED) ersetzt. Diese Richtlinie gilt für Druckgeräte sowie deren Bauteile und Baugruppen, die neu auf den EU-Markt kommen, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind, in der EU-Gemeinschaft hergestellt oder aus einem Drittland eingeführt wurden. Für die Zwecke dieses Artikels schließt der Begriff "Hersteller" Agenten und Importeure ein.

Welches Ziel hat die Drückgeräterichtlinie?

Ziel der Richtlinie ist es, den freien Verkehr ortsfester Druckgeräte innerhalb der EU zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren. Aus diesem Grund heißt es in der Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten die Bereitstellung oder Verwendung von Geräten, Bauteilen oder Baugruppen, die dieser Richtlinie entsprechen, unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen nicht aus Gründen der druckbedingten Gefahren verbieten, beschränken oder behindern dürfen.

Welche Produkte werden von der Druckgeräterichtlinie erfasst?

"Druckgeräte" sind Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und drucktragende Ausrüstungsteile mit einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar. Eingeschlossen sind auch an unter Druck stehenden Bauteilen oder Komponenten befestigte Elemente wie Flansche, Stutzen, Kupplungen, Halterungen oder Hebeösen. Baugruppen sind definiert als mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einem integrierten und funktionsfähigen Ganzen zusammengebaut werden. Zu den Produkten, die unter die Richtlinie fallen, gehören unter anderem die folgenden:

  1. Lagerbehälter unter Druck, Industrielle Rohrleitungen,
  2. Wärmetauscher,
  3. Mantel- und Wasserrohrkessel
  4. Heizkessel
  5. Dampfgeneratoren
  6. Sicherheitsvorrichtungen
  7. Druckzubehör

Wie hängt die Druckgeräterichtlinie mit nationaler Gesetzgebung zusammen?

Die Richtlinie berührt insbesondere nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Anforderungen festzulegen, die erforderlich sind, um den Schutz von Personen und insbesondere von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Druckgeräten, Bauteilen oder Baugruppen zu gewährleisten, sofern dies keine Änderungen an diesen Geräten in einer Weise bedeutet, die in dieser Richtlinie nicht vorgesehen ist.

Wann muss ich die Druckgeräterichtlinie beachten?

Die Richtlinie gilt für den Entwurf, die Herstellung und die Konformitätsbewertung von Druckgeräten, Bauteilen und Baugruppen.

Welche Produkte sind von der Richtlinie ausgenommen?

Die Richtlinie enthält eine lange Liste von Ausnahmen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  1. Rohrleitungen oder ein Rohrleitungssystem, das für den Transport von Fluiden oder Stoffen zu oder von einer Anlage (an Land oder auf See) ausgelegt ist, beginnend mit und einschließlich der letzten Absperrvorrichtung innerhalb der Anlage, einschließlich aller dazugehörigen Ausrüstungen, die speziell für Rohrleitungen ausgelegt sind; dieser Ausschluss gilt nicht für Standard-Druckausrüstungen, wie sie in Druckreduzier- oder Verdichterstationen zu finden sind;
  2. Netze für die Zufuhr, die Verteilung und die Ableitung von Wasser sowie die dazugehörigen Ausrüstungen und Druckleitungen wie Druckrohrleitungen, Druckstollen, Druckschächte für Wasserkraftanlagen und das entsprechende spezifische Zubehör;
  3. einfache Druckbehälter, die unter die Richtlinie 2014/29/EU fallen;
  4. Aerosolpackungen, die unter die Richtlinie 75/324/EWG des Rates (14) fallen;
  5. Ausrüstungen, die für den Betrieb von Fahrzeugen bestimmt sind, die in den folgenden Rechtsakten definiert sind:
    1. Richtlinie 2007/46/EG;
    2. Verordnung (EU) Nr. 167/2013; und
    3. Verordnung (EU) Nr. 168/2013;
  6. Geräte, die nicht höher als in Kategorie I dieser Richtlinie eingestuft sind und unter eine der folgenden Richtlinien fallen:
    1. (i) Richtlinie 2006/42/EG;
    2. (ii) Richtlinie 2014/33/EU;
    3. (iii) Richtlinie 2014/35/EU;
    4. (iv) Richtlinie 93/42/EWG;
    5. (v) Richtlinie 2009/142/EG; und
    6. (vi) Richtlinie 2014/34/EU;
  7. Geräte, die unter Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b AEUV fallen;
  8. Gegenstände, die speziell für den Einsatz im Nuklearbereich ausgelegt sind und deren Ausfall zu einer Freisetzung von Radioaktivität führen kann;
  9. Bohrlochkontrollausrüstung, die in der Erdöl-, Erdgas- oder Erdwärmeexploration und -förderung sowie in der unterirdischen Speicherung verwendet wird und die dazu dient, den Bohrlochdruck einzudämmen und/oder zu kontrollieren; dazu gehören der Bohrkopf (Christmas Tree), die Ausblasvorrichtungen (BOP), die Rohrverteiler und die gesamte vorgeschaltete Ausrüstung;
  10. Geräte, die Gehäuse oder Maschinen umfassen, bei denen die Bemessung, die Wahl des Werkstoffs und die Herstellungsvorschriften in erster Linie auf den Anforderungen an eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Stabilität beruhen, um den statischen und dynamischen Betriebseinflüssen oder anderen Betriebseigenschaften gerecht zu werden, und bei denen der Druck kein wesentlicher Konstruktionsfaktor ist; zu diesen Geräten können gehören:
    1. i. Motoren, einschließlich Turbinen und Verbrennungsmotoren; und
    2. ii. Dampfmaschinen, Gas-/Dampfturbinen, Turbogeneratoren, Kompressoren, Pumpen und Stellantriebe;
  11. Hochöfen, einschließlich des Ofenkühlsystems, Heißwindrekuperatoren, Entstaubungsanlagen und Hochofenabgaswäscher sowie Direktreduktionskupolöfen, einschließlich der Ofenkühlung, Gasumwandler und Wannen zum Schmelzen, Umschmelzen, Entgasen und Gießen von Stahl, Eisen und Nichteisenmetallen;
  12. Gehäuse für elektrische Hochspannungsgeräte wie Schaltanlagen, Steuergeräte, Transformatoren und rotierende Maschinen;
  13. Druckrohre für die Umschließung von Übertragungsanlagen, z. B. für Strom- und Telefonkabel;
  14. Schiffe, Raketen, Luftfahrzeuge und mobile Offshore-Einheiten sowie Geräte, die speziell für den Einbau an Bord oder den Antrieb derselben bestimmt sind;
  15. Druckgeräte, die aus einer flexiblen Hülle bestehen, z. B. Reifen, Luftkissen, Spielbälle, aufblasbare Boote und andere ähnliche Druckgeräte;
  16. Auspuff- und Ansaugschalldämpfer;
  17. Flaschen oder Dosen für kohlensäurehaltige Getränke für den Endverbrauch;
  18. Behälter für den Transport und die Verteilung von Getränken mit einem PS-V von höchstens 500 bar und einem höchstzulässigen Druck von nicht mehr als 7 bar;
  19. Ausrüstungen, die unter die Richtlinie 2008/68/EG und die Richtlinie 2010/35/EU fallen, sowie Ausrüstungen, die unter den Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen oder das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt fallen;
  20. Heizkörper und Rohre in Warmwasserheizungsanlagen;
  21. Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten mit einem Gasdruck über der Flüssigkeit von höchstens 0,5 bar.

Ist die Druckgeräterichtlinie auf meine Industrieanlage anzuwenden?

Die Druckgeräterichtlinie gilt nur für Bauteile und Unterbaugruppen. Sie gilt nicht für Druckgeräte, die vor Ort unter der Aufsicht und Verantwortung des Benutzers zusammengebaut werden, wie dies bei Industrieanlagen der Fall ist.

Welche Anforderungen stellt die Druckgeräterichtlinie an mein Produkt?

Die Druckergeräte-Richtlinie gibt Druck- und/oder Volumenschwellenwerte vor. Druckgeräte und Baugruppen oberhalb dieser müssen:

  • o sicher sein,
  • o die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Entwurf, Herstellung und Prüfung erfüllen,
  • o geeignete Konformitätsbewertungsverfahren erfüllen und
  • o die CE-Kennzeichnung und ggf. andere Informationen tragen.

Druckgeräte und Baugruppen unterhalb der angegebenen Druck-/Volumenschwellen müssen:

  • sicher sein,
  • nach den anerkannten Regeln der Technik eines Mitgliedstaates entworfen und hergestellt sein und
  • die vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen (jedoch nicht die CE-Kennzeichnung).

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt, das im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft wird, den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutznormen entspricht. Sie muss auf jedem Produkt, das unter die Richtlinien fällt, angebracht werden, bevor es in Verkehr gebracht werden kann. Profitieren Sie von der jahrelange CE-Erfahrung unserer Experten bei easyCE und lassen Sie sich intensiv zu Ihrem Produkt beraten. easyCE übernimmt sogar das Erstellen zentraler CE-Dokumente für Sie.

Wie beweise ich, dass mein Produkt CE-konform ist?

Um die CE-Kennzeichnung auf einem Produkt anzubringen, muss u.a. ein technisches Dossier erstellt werden, das belegt, dass das Produkt alle Anforderungen erfüllt. Der Hersteller ist allein dafür verantwortlich, die Konformität mit allen Anforderungen zu erklären. Sobald ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, können Händler oder Importeure die technischen Unterlagen mit allen Begleitdokumenten anfordern.

Wie wird die Einhaltung der Richtlinie sichergestellt?

Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, bei der Konstruktion und Herstellung eines Produkts die Einhaltung der Richtlinie und der guten Ingenieurspraxis eines Mitgliedstaats sicherzustellen. Druckgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und o.g. Schwellwerte überschreiten, müssen CE-konform sein, bevor sie im EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) in Verkehr gebracht werden können. Sie haben die Unterlagen bereits erstellt, aber sind sich nicht sicher, ob die Konformität ausreichend bewiesen wird? easyCE bietet auch ein Review an.

Wie wird mein Produkt CE-konform?

Neben der Druckgeräterichtlinie gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die auf Ihr Produkt oder eine Baugruppe anwendbar sein können., z.B. Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG oder Richtlinie 97/23/EG. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. easyCE recherchiert für Sie Anforderungen für Ihr spezifisches Produkt.

Was sagt Verordnung (EG) Nr. 765/2008 aus?

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 legt die Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen fest, bietet einen Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten und für Kontrollen von Produkten aus Drittländern und legt die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung fest.

Welche Neuerungen bringt die IVDR bezüglich der allgemeinen Sicherheits- und Leistungsprinzipien (SPR)?

Die erweiterte Version der Grundlegenden Anforderungen wird nun als Allgemeine Sicherheits- und Leistungsprinzipien oder -anforderungen (SPR) bezeichnet. Die SPR/GSPR unter der IVDR umfassen viele zu berücksichtigende Aspekte und sind im ANHANG 1 der Richtlinie aufgeführt. easyCE kann Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation unterstützen.

Was sagt Beschluss Nr. 768/2008/EG über Druckgeräte aus?

Beschluss Nr. 768/2008/EG legt gemeinsame Grundsätze und Musterbestimmungen fest, die für alle sektoralen Rechtsvorschriften gelten sollen. Die Richtlinie 97/23/EG sollte daher an den genannten Beschluss angepasst werden.

Wie hängen Richtlinie 97/23/EG und Verordnung Nr. 1272/2008 zusammen?

In der Richtlinie 97/23/EG werden Druckgeräte in Gefahrengrad-Kategorien eingeteilt. Dazu gehört auch die Einstufung der im Druckgerät enthaltenen Flüssigkeit als gefährlich oder nicht gefährlich. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Umsetzung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien werden neue Gefahrenklassen und -kategorien eingeführt, die nur teilweise den in der Richtlinie 67/548/EWG vorgesehenen entsprechen. Die Richtlinie 97/23/EG sollte daher an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angeglichen werden, wobei das in der Richtlinie vorgesehene Schutzniveau beibehalten wird.

Wie mache ich mein Druckgerät sicher?

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie umfassen Spezifikationen für den Entwurf und die Herstellung von Druckgeräten, z. B.:

  • Verfahren für dauerhafte Verbindungen (in der Regel Schweißverfahren); hier wird die Zulassung von der benannten Stelle erteilt,
  • Qualifikation von Schweißern und ZfP-Personal; hier wird die Zulassung von der benannten Stelle erteilt,
  • Materialien; hier bewertet die benannte Stelle - soweit zutreffend - die jeweiligen Materialbewertungen,
  • Bewertung des Qualitätsmanagementsystems von Werkstoffherstellern durch die benannte Stelle und
  • Bewertung von Druckgeräten durch die benannte Stelle; dies umfasst die Prüfung des Entwurfs, die abschließende Bewertung und die Druckprüfung.

Welche Anforderungen gelten speziell für mein Produkt?

Stehen die relevanten Richtlinien fest, werden die produktspezifischen Anforderungen ermittelt. Wenn es für das spezifische Produkt eine harmonisierte Norm gibt und der Produktionsprozess dieser Norm entspricht, ist das Produkt mit auch mit der übergeordneten Richtlinie konform. easyCE berät Sie gerne zu zutreffenden Normen.

Wie weise ich die Konformität meines Produkts nach?

Druckgeräte sind in der Druckgeräterichtlinie in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese reichen von I bis IV, entsprechend den Gefahrenstufen in aufsteigender Reihenfolge. Druckgeräte unterliegen dem Konformitätsbewertungsverfahren, das der Hersteller aus den verfügbaren Verfahren der Kategorie, in die sie eingestuft sind, auswählt. Der Hersteller kann auch ein Verfahren einer höheren Kategorie wählen, falls verfügbar. Ein Produkt kann entweder eine Selbstbewertung oder die Einschaltung einer benannten Stelle erfordern.

Was ist eine notifizierende Behörde?

Die Mitgliedstaaten benennen eine notifizierende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie für die Überwachung der notifizierten Stellen, der anerkannten unabhängigen Stellen und der Betreiberprüfstellen zuständig ist. Die notifizierende Behörde identifiziert und benennt benannte Stellen, die die erforderlichen Aufgaben für einen Hersteller übernehmen.

Wann ist eine benannte Stelle beteiligt?

Die Einschaltung einer benannten Stelle ist für Geräte der Kategorie II oder höher obligatorisch. Für Druckgeräte der Kategorien II, III und IV sind die Betriebsverfahren und das Personal von einem kompetenten Dritten zuzulassen. Dabei handelt es sich nach dem Ermessen des Herstellers um eine benannte Stelle oder eine von einem Mitgliedstaat anerkannte, dritte Organisation.

Um diese Genehmigungen zu erteilen, muss die benannte Stelle oder der Dritte Untersuchungen und Prüfungen gemäß den entsprechenden harmonisierten Normen oder gleichwertige Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt haben.

Welche Tests sind erforderlich?

Erfordern die vom Druckgerät oder einer Baugruppe ausgehenden Risiken eine Überwachung, muss der Hersteller Stichproben dieses Geräts oder dieser Baugruppe untersuchen. Bei der Ermittlung, ob dies notwendig ist, unterstützt Sie easyCE gerne. Ggf. muss der Hersteller außerdem ein Beschwerdeverzeichnis führen sowie nichtkonforme Geräte zurückrufen. Der Hersteller informiert die Händler über solche Unregelmäßigkeiten.

Wie funktioniert ein Prüfprogramm als Methode zur Versuchsplanung?

Der Entwurf des Geräts kann ganz oder teilweise durch ein geeignetes Prüfprogramm validiert werden, das an einem für das Gerät oder die Gerätekategorie repräsentativen Muster durchgeführt wird. Das Prüfprogramm muss vor der Prüfung klar definiert und von der für das Modul zur Bewertung der Konstruktionskonformität zuständigen benannten Stelle, sofern vorhanden, akzeptiert werden. In diesem Programm müssen die Prüfbedingungen und die Kriterien für die Annahme oder Ablehnung festgelegt werden. Die tatsächlichen Werte der wesentlichen Abmessungen und Merkmale der Werkstoffe, aus denen das geprüfte Gerät besteht, sind vor der Prüfung zu messen. Gegebenenfalls müssen die kritischen Bereiche des Druckgeräts während der Prüfungen mit geeigneten Instrumenten beobachtet werden können, die Dehnungen und Spannungen mit ausreichender Genauigkeit erfassen.

Welche Rolle spielt eine benannte Stelle bei der Bewertung und Prüfung?

Bestimmte Verfahren der Konformitätsbewertung erfordern, dass jedes Teil von einer benannten Stelle oder einer Betreiberprüfstelle zur Abnahme des Druckgeräts oder der Baugruppe inspiziert und geprüft wird. In anderen Fällen sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die abschließende Bewertung von einer benannten Stelle durch unangemeldete Besuche überwacht werden kann.

Der Hersteller gewährt der benannten Stelle Zugang zu den Herstellungs-, Abnahme-, Prüf- und Lagereinrichtungen und stellt ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, einschließlich des Qualitätssicherungssystems, der technischen Unterlagen und der Qualitätsberichte, wie Prüfberichte, Prüfdaten, Eichdaten, Berichte über die Qualifikation der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter.

Die benannte Stelle führt regelmäßig Audits durch, um sicherzustellen, dass der Hersteller das Qualitätssicherungssystem aufrechterhält und anwendet, und übergibt ihm einen Auditbericht. Die Mindesthäufigkeit der regelmäßigen Audits muss eine vollständige Neubewertung alle drei Jahre sein.

Darüber hinaus kann die benannte Stelle dem Hersteller unangemeldete Besuche abstatten. Die Notwendigkeit und Häufigkeit zusätzlicher Besuche wird auf der Grundlage eines von der benannten Stelle betriebenen Besuchskontrollsystems festgelegt. Im Rahmen des Besuchskontrollsystems sollten insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigt werden: die Kategorie des Druckgeräts, die Ergebnisse früherer Überwachungsbesuche, die Notwendigkeit der Weiterverfolgung von Korrekturmaßnahmen, gegebenenfalls besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Zulassung des Systems sowie wesentliche Änderungen der Fertigungsorganisation, -politik oder -techniken. Während dieser Besuche kann die benannte Stelle Produktprüfungen durchführen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Qualitätssicherungssystems zu überprüfen. Die benannte Stelle stellt dem Hersteller einen Bericht über den Besuch und, falls Prüfungen durchgeführt wurden, einen Prüfbericht zur Verfügung.

Können Sie gegen die Entscheidung einer benannten Stelle Widerspruch einlegen?

Gegen Entscheidungen einer benannten Stelle oder einer Drittorganisation und einer Betreiberprüfstelle kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Die Mitgliedstaaten haben Widerspruchsverfahren gegen diese Entscheidungen eingerichtet.

Welches sind die Bewertungsverfahren für Produkte der Kategorie I?

Bei Produkten der Kategorie I führt der Hersteller die Konformitätsbewertung und deren Dokumentation durch. easyCE unterstützt Sie gerne mit der Bereitstellung von Unterlagen oder einer Überprüfung Ihrer Dokumente.

Wie führe ich die Konformitätsprüfung durch?

Die Konformitätsbewertung erfolgt in sechs Schritten:

  1. Gerätetyp definieren
  2. Bestimmen Sie Gas oder Flüssigkeit
  3. Wählen Sie die Fluidgruppe
  4. Konformitätsbewertungsdiagramm auswählen
  5. Gefahrenkategorie aus der Tabelle auswählen
  6. Bestimmen Sie das Konformitätsbewertungsmodul

Wie definiere ich den Gerätetyp?

Es gibt sechs Arten von Druckgeräten:

  1. Gefäß: Ein Gehäuse, das für die Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschließlich seiner unmittelbaren Anbauteile bis zur Verbindungsstelle mit anderen Geräten. Ein Behälter kann aus mehr als einer Kammer bestehen.
  2. Dampferzeuger, Druckkocher oder anderweitig beheizte Druckgeräte: Befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte, die zur Erzeugung von Dampf oder überhitztem Wasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C bestimmt sind und ein Volumen von mehr als zwei Litern haben. Dazu gehören alle Schnellkochtöpfe.
  3. Rohrleitungen: Rohrleitungsbauteile für den Transport von Flüssigkeiten, wenn sie zur Integration in ein Drucksystem angeschlossen sind. Zu den Rohrleitungen gehören Rohre oder Rohrsysteme, Schläuche, Armaturen, Kompensatoren, Schläuche oder andere drucktragende Bauteile. Wärmetauscher, die aus Rohren zur Kühlung oder Erwärmung von Luft bestehen, sollten ebenfalls als Rohrleitungen betrachtet werden.
  4. Sicherheitszubehör: Zu diesem Zubehör gehören Vorrichtungen zur direkten Druckbegrenzung, wie Sicherheitsventile und Berstscheiben, sowie Begrenzungsvorrichtungen. Begrenzungsvorrichtungen können entweder die Mittel zur Korrektur aktivieren oder für eine Abschaltung oder Abschaltung und Verriegelung sorgen, wie z. B. Druckschalter und Temperaturschalter.
  5. Druckzubehör: Geräte mit einer Betriebsfunktion und einem drucktragenden Gehäuse. Beispiele sind Ventile, Druckregler, Manometer, Filter.
  6. Baugruppen: Baugruppen sind mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einem integrierten und funktionalen Ganzen zusammengebaut werden. Beispiele für Baugruppen sind Destillationseinheiten, Verdampfungseinheiten und Filteranlagen.

Wie bestimme ich, ob Gas oder Flüssigkeit vorliegt?

Wenn der Dampfdruck der Flüssigkeit bei der maximal zulässigen Temperatur mehr als 0,5 bar über dem normalen atmosphärischen Druck liegt, ist sie wie ein Gas zu behandeln. Enthält ein Behälter oder eine Kammer mehr als eine Flüssigkeit, ist die Einstufung auf der Grundlage der Flüssigkeit vorzunehmen, die die höhere Gefahrenkategorie erfordert.

Wie wähle ich die Fluidgruppe?

Flüssigkeiten, die wie folgt definiert sind: explosiv, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich (wenn die maximal zulässige Temperatur über dem Flammpunkt liegt), sehr giftig, giftig oder oxidierend gehören zu Gruppe 1. Alle anderen Flüssigkeiten gehören zu Gruppe 2.

Wie wähle ich ein Konformitätsbewertungsdiagramm aus?

Wählen Sie das entsprechende Konformitätsbewertungsdiagramm gemäß der unteren Zeile der folgenden Übersichts-Tabelle aus:

Wie wähle ich ein Konformitätsbewertungsdiagramm aus?

Wie kann ich die Gefahrenkategorie aus dem Konformitätsbewertungsdiagramm ablesen?

Um die Gefahrenkategorie zu ermitteln, verwenden Sie den maximal zulässigen Druck (bar) und das Volumen (Liter oder Nennweite (DN)). Die Abgrenzungslinien in den Diagrammen geben die Grenzwerte jeder Kategorie an. Sicherheitszubehörteile sind in Kategorie IV eingestuft. Ausnahmsweise kann jedoch ein für ein bestimmtes Gerät hergestelltes Sicherheitszubehör in dieselbe Kategorie eingestuft werden wie das Gerät, das es schützt. Ein drucktragendes Ausrüstungsteil wird entweder als Rohrleitung (nach seinem Volumen) oder als Behälter (nach seinem Durchmesser) eingestuft. Weist das Druckzubehör beide Angaben (Volumen und Durchmesser) auf, ist die Kategorie mit dem höheren Wert anzuwenden. Baugruppen werden nach der höheren Kategorie der Druckgeräte eingestuft (ohne Berücksichtigung der Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion).

Wie wird das Konformitätsbewertungsmodul bestimmt?

Abhängig von der Kategorisierung Ihres Produktes können Sie aus mehreren Verfahren/Modulen auswählen. Die 12 Konformitätsbewertungsverfahren/-module der Druckgeräterichtlinie reichen von internen Produktionskontrollen bis hin zur externen bauart- oder qualitätsbezogenen Konformitätssicherung.

Welche Konformitätsbewertungsmodule stehen mir zur Auswahl?

Druckgeräte unterliegen dem Konformitätsbewertungsverfahren/-modul, welches Sie aus den in der eingestuften Kategorie Verfügbaren auswählen. Die Kategorien haben die folgenden Modulauswahlen:

  • Kategorie I: Modul A
  • Kategorie II: Module A2, D1, E1,
  • Kategorie III: Module B(D) + F, B(P) + C2, B(D) + D, B(P) + E, H
  • Kategorie IV: Module G, B(P) + F, B(P) + D, H1

Sie können auch ein Verfahren einer höheren Kategorie wählen.

Kategorie I: Modul A Kategorie II: Module A2, D1, E1, Kategorie III: Module B(D) + F, B(P) + C2, B(D) + D, B(P) + E, H Kategorie IV: Module G, B(P) + F, B(P) + D, H1

Was sind die Module A und A2?

Interne Produktionskontrolle - Bei Modul A ist der Hersteller für die laufende interne Fertigungskontrolle verantwortlich. Bei Modul A2 sind zusätzlich zur internen Fertigungskontrolle stichprobenartige Druckgeräteprüfungen durchzuführen.

Was ist das Modul B(P)?

EU-Baumusterprüfung (Produktionstyp) - Das Ziel dieser Art von Prüfung besteht darin, dass die benannte Stelle auf der Grundlage einer Inspektion der technischen Unterlagen und eines Produktionsmusters feststellt, ob die Anforderungen der DGRL erfüllt werden.

Was ist das Modul B(D)?

EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) - Im Gegensatz zur EU-Baumusterprüfung wird die Entwurfsmusterprüfung nur auf der Grundlage der technischen Unterlagen durchgeführt, ohne dass eine Baumuster- oder Produktprüfung vorgenommen wird.

Was ist das Modul C2?

Konformität mit dem Typ - Wenn der Hersteller erklärt, dass das Druckgerät mit der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart (Baumuster) übereinstimmt, überwacht die benannte Stelle nur stichprobenartig die Herstellung und Prüfung im Werk des Herstellers.

Was sind die Module F und G?

Überprüfung der Einheit - Neben Baumusterprüfungen und QS-Modulen schreibt die DGRL auch die Einzelprüfung vor, um die Konformität mit der Druckgeräterichtlinie zu bewerten. Bei der Einzelprüfung muss jedes Produkt von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die benannte Stelle prüft die technischen Unterlagen und führt die abschließende Bewertung durch. Nach Abschluss der Prüfung stellt die benannte Stelle die Konformitätsbescheinigung aus. Diese ist die Grundlage für die Ausstellung der Konformitätserklärung und für die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller.

Was sind die Module D, D1, E, E1, H, H1?

QA-Systeme - Neben der konventionellen Produktprüfung schreibt die DGRL auch die Einführung eines QS-Systems und dessen Bewertung durch eine Benannte Stelle vor. Die Anforderungen der DGRL an das QS-System orientieren sich inhaltlich an den geltenden Anforderungen der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ergänzt um produktspezifische Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen der Anhänge I und III der DGRL ergeben.

Was ist bei der EU-Baumusterprüfung – Produktionsmuster zu beachten?

Hierbei handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine benannte Stelle den technischen Entwurf des Druckgeräts untersucht und prüft und bescheinigt, dass er die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt. Der Hersteller stellt einen Antrag auf EU-Baumusterprüfung bei einer benannten Stelle seiner Wahl.

Wie läuft das Prüfprogramm der benannten Stelle ab?

Die benannte Stelle kann weitere Muster verlangen, falls dies für die Durchführung des Prüfprogramms erforderlich ist, sowie die Nachweise für die Angemessenheit der technischen Entwurfslösung. In diesen Nachweisen sollten alle Dokumente genannt werden, die verwendet wurden, wenn die einschlägigen harmonisierten Normen nicht vollständig angewandt wurden. Die zusätzlichen Nachweise sollten erforderlichenfalls die Ergebnisse von Prüfungen enthalten, die von dem entsprechenden Labor des Herstellers unter Anwendung anderer einschlägiger technischer Spezifikationen durchgeführt wurden.

Der Hersteller gewährt der benannten Stelle Zugang zu den Herstellungs-, Abnahme-, Prüf- und Lagereinrichtungen und stellt ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Alle Druckgeräte werden einzeln geprüft und dabei entsprechenden Prüfungen, wie sie in den einschlägigen harmonisierten Normen vorgesehen sind, oder gleichwertigen Prüfungen unterzogen, um ihre Übereinstimmung mit der zugelassenen und in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart und mit den entsprechenden Anforderungen dieser Richtlinie zu überprüfen. In Ermangelung einer solchen harmonisierten Norm entscheidet die benannte Stelle über die durchzuführenden geeigneten Prüfungen.

Wie stelle ich die Konformitätserklärung aus?

Die Konformitätserklärung muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und vollständige Geschäftsanschrift des Herstellers oder des zur Ausstellung der Erklärung bevollmächtigten Vertreters;
  • Eine Identifizierungsnummer; diese Nummer kann die Seriennummer, die Produkt- oder Chargennummer, das Modell oder der Typ sein;
  • Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Ausstellung unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers erfolgt;
  • Eine Beschreibung des Druckgeräts oder der Baugruppe und des angewandten Konformitätsbewertungsverfahrens; bei Baugruppen eine Beschreibung der Baugruppe und der für sie angewandten Konformitätsbewertungsverfahren;
  • Eine Erklärung, dass die Erklärung mit den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften übereinstimmt;
  • Verweise auf die einschlägigen harmonisierten Normen, die in den technischen Spezifikationen verwendet werden oder auf die verwiesen wird;
  • Name, Anschrift und Kennnummer der benannten Stelle, die das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat;
  • Identität und Unterschrift der bevollmächtigten Person und
  • Das Datum, an dem die Erklärung abgegeben wurde.

easyCE bereitet gerne eine Konformitätserklärung für Sie vor. Nachdem alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, um die Konformität zu gewährleisten, muss die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht werden.

Wie wird die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht?

Das CE-Zeichen besteht aus dem Buchstaben CE und muss die unten abgebildete Form haben. Die Buchstaben müssen gleich groß sein und dürfen eine Höhe von 5 Millimetern nicht unterschreiten. Die Proportionen müssen eingehalten werden, auch wenn die Größe geändert wird.

Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild anzubringen. Wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht möglich oder nicht gewährleistet ist, muss sie auf der Verpackung (sofern vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht werden.

Wie wird die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht?

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Druckgeräterichtlinie?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie liegt allein beim Hersteller.

Welche Pflichten hat der Einführer eines Druckgeräts?

Die Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie in Verkehr bringen, den geltenden Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Der Einführer muss sich vergewissern, dass der Hersteller außerhalb der EU die erforderlichen Schritte unternommen hat und dass die Unterlagen auf Anfrage erhältlich sind. Der Einführer sollte auf dem Druckgerät oder der Baugruppe seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke und seine Postanschrift angeben, unter der er zu erreichen ist

Ein Importeur sollte den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden. Außerdem muss er eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre lang ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahren, damit die Behörden sie überprüfen können.

Welche Pflichten hat der Händler eines Druckgeräts?

Der Händler geht mit der gebührenden Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass seine Handhabung des Druckgeräts oder der Baugruppe die Konformität des Produkts nicht negativ beeinflusst. Der Händler stellt sicher, dass dem Produkt die erforderlichen Unterlagen sowie Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die von Verbrauchern und anderen Personen leicht verstanden werden kann.

Welche Pflichten haben weitere Wirtschaftsakteure?

Ein Wirtschaftsakteur, der ein Druckgerät oder eine Baugruppe unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Druckgerät oder eine Baugruppe so verändert, dass sich dies auf die Konformität mit den Anforderungen dieser Richtlinie auswirken kann, sollte die Pflichten des Herstellers übernehmen.

Welche Folgen hat Nichteinhaltung der Druckgeräterichtlinie?

Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, Sanktionen für Hersteller, Einführer und Händler festzulegen, die die Druckgeräterichtlinie nicht einhalten. Daher müssen die Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit des jeweiligen Staats herangezogen werden. In Deutschland sind beispielsweise folgende Strafen für Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz vorgesehen:

  • Geldbußen von 3.000 € bis 30.000 € (§ 19) und
  • Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr (§ 20).

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