In unserem Artikel Benötigt mein Produkt die CE-Kennzeichnung? erfahren Sie die Details dazu, wann CE-Kennzeichnung verpflichtend ist. Vorweg aber schon
In unserem Artikel zu "Haftung, Strafen und Risiken: Deshalb sollten Sie die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung korrekt durchführen" erfahren Sie die Details.
Hier die Zusammenfassung im folgenden:
1. Der Inverkehrbringer setzt sich dem Risiko der Nachbesserung oder eines Verkehrsverbotes aus.
2. Der Inverkehrbringer läuft Gefahr von behördlichen Bußgeldern von bis zu €25.000.
3. Der Inverkehrbringer hat das Risiko zivilrechtlicher Ansprüche von geschädigten Käufern.
4. Der Inverkehrbringer kann wegen unzulässigem Verhalten von Wettbewerbern belangt werden.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Artikel zu "Haftung, Strafen und Risiken."