In 7 Schritten zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

In 7 Schritten zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

  • Ein Unternehmen muss Arbeitssicherheit leben! Hierzu bedarf es eines passenden Konzepts welches organisatorisch implementiert ist.
  • In 7 Schritten zu Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen: 1) Arbeitsbereiche erfassen, 2) Gefährdungen ermitteln, 3) Gefährdungen beurteilen und bewerten, 4) Schutzmaßnahmen festlegen, 5) Schutzmaßnahmen durchführen, 6) Wirksamkeit kontrollieren, 7) Dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilung um Sicherheit am Arbeitsplatz zu optimieren

Verschaffen Sie sich ein aktuelles Bild vom Gefährdungspotential der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Eine Betriebsbegehung mit Gefährdungsbeurteilung und Detailbetrachtung der Arbeitsbedingungen bietet sich an.

Hierbei stellen sich beispielsweise folgende Fragen: Erfüllen die Arbeitsplätze aktuell bereits alle Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes? Ist die Arbeitsweise der Mitarbeiter/-innen entsprechend der Vorschriften? Werden vorgeschriebene Schwellenwerte eingehalten? (z.B. Bestätigt die Lärmmessung in der Montagehalle, dass Bohrer und Sägen keine übermäßige Lärmbelastung verursachen?) Bestehen andere Gefahrenpotentiale wie z.B. Explosionsgefährdungen?

Erweitern Sie Ihr bestehendes Konzept von Arbeitssicherheit

Betriebsanweisungen und alle, für den Arbeitsschutz notwendigen, Unterlagen Zuerst werden Möglichkeiten zur Optimierung der Sicherheit am Arbeitsplatz identifiziert. Hierbei entsteht ein Überblick über sämtliche Gefahren und Gefährdungen im Unternehmen. Anschließend bietet es sich an das bestehende Arbeitssicherheitskonzept zu erweitern. Gezielt können Betriebsanweisungen und alle Weiteren, für den Arbeitsschutz notwendigen Unterlagen erstellt werden. Auf diese Weise werden unnötige Investitionen vermieden und das Unternehmen genießt Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsschutz. Typische Themen für Betriebsanweisungen: Monteurunterweisung (z.B. Ladungssicherung und Arbeitsplatzbeschreibung) Verfahren nach Arbeitsunfällen (Notfallablauf) Psychologe für Stresssituationen Anweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen

Stellen Sie sicher, dass Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen gelebt wird

Sicherheits­unterweisung und weiter­führende Maß­nahmen: Mitarbeiter sollten die richtige Arbeits­weise als Automatismus ausbilden. Dies entsteht jedoch nicht von allein, sondern nur durch aktives Zutun. Sicherheits­unterweisungen und weiter­führende Maß­nahmen fördern ein Bewusst­sein für Arbeits­sicherheit. Wird diese Sensi­bili­sierung regelmäßig durchgeführt so geht die vorbild­liche Arbeits­weise irgendwann in auto­matisches Verhalten über. Typische Unterweisungsinhalte und Themen:

  1. Arbeiten an Maschinen und Umgang mit elektrischen Geräten
  2. Sicherheit auf Baustellen, Ladesicherheit und Transport
  3. Tragen von Sicherheitsausrüstung und Tätigkeiten mit
  4. Gefahrstoffen
  5. Alkohol am Arbeitsplatz

Integrieren Sie Arbeitssicherheit fest in Ihrer Unternehmensorganisation

Sicherheits­fachkraft und Arbeits­schutz­ausschuss: Die Sicherheitsfachkraft gibt dem Thema Arbeitssicherheit ihr Gesicht im Unternehmen. Eine Stimme bekommt die Arbeitssicherheit über den Arbeitsschutzausschuss. Die Sicherheitsfachkraft stellt sicher, dass Arbeitssicherheit im Unternehmen gelebt wird und getroffene Maßnahme eine Langzeitwirkung entwickeln. Die Sicherheitsfachkraft sorgt dafür, dass vorbildliche Arbeitsweisen über positives Feedback verstärkt, und unsichere Arbeitsweisen über negatives Feedback adressiert werden. Der Arbeitsschutzausschuss hat den Auftrag und die Macht den "Erkennen-Beurteilen-Beseitigen"-Zyklus aufrecht zu erhalten.

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Quellen:

[1] Wolfram W. Pichler, EU-Konformitätsbewertung in archt Projektphasen direkt zum Ziel, Das Rezeptbuch für Konstrukteure, Produktmanager und CE-Koordinatoren, 2018

[2] Hans-Joachim Hess & Tom Gördes, Produkthaftung in Deutschland und Europa, das Praxishandbuch für Unternehmer und Führungskräfte - mit Fallbeispielen, Mustern und Checklisten, zweite neue bearbeitete Auflage, 2019

[3] Michael Loerzer, Peter Buck, Andreas Schwabedissen, Rechtskonformes Inverkehrbignen von Produkten. In 10 Schritten zur Konformitätserklärung, 2. Aktualisierte und erweiterte Auflage, Beuth

[4] Jörg Ertelt, Grundwissen CE-Kennzeichnung, CE Kenneichnung in Europea und dem Rest der Welt. Wen betrifft die CE-Kennzeichnung?

[5] Wikipedia, Europäischer Wirtschaftsraum, Aug. 2020, https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Wirtschaftsraum