Als zum 01.01.1995 die erste Maschinenrichtlinie 89/392/EWG gültig wurde und von da an für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden war, brachten die enthaltenen Anforderungen so manchen Hersteller in Deutschland in Bedrängnis. Insbesondere kleine- und mittständische Unternehmen hatten anfänglich mit dem Konformitätsbewertungsverfahren und den zu erstellenden Dokumenten eine Herausforderung. Die Erfassung und Bewertung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie und weiterer Richtlinien, sind unverändert hohe Anforderungen
Das war die Zeit in der Willy Lebherz sein Expertise, Kenntnisse und Erfahrungen aus mehreren Jahren Projektmanagement in einem Beschaffungsamt auf Bundesebene, nun umfassend als Unterstützer der Industrie, der Hersteller, einsetzen konnte. Unter dem Namen Ifco-Experts unterstützt Willy Lebherz insbesondere beim Verständnis und der Interpretation der EG-Richtlinientexte, Gesetze und harmonisierte Normen. Für Hersteller eine wichtige Stütze bei den vielfältigen und oftmals schwer nachvollziehbaren Anforderungen für das Inverkehrbringen ihrer Produkte. Als Mess- und Regeltechniker und ausgebildete Sicherheitsfachkraft (früher Sicherheitsingenieur) kann Willy Lebherz mit Ifco-Experts, später easyCE.de, alle Branchen mit fundiertem technischem Hintergrund betreuen.
Inzwischen kann easyCE.de, mit einem umfangreichen und spezialisierten Netzwerk an Experten, alle Anforderungen aus den EGRichtlinien, nationalen Gesetzen, harmonisierten Normen und Regelwerken versiert unterstützen. Unternehmen, bzw. Hersteller, deren Produkte nicht offensichtlich und einfach EG-Richtlinien zugeordnet werden können oder worüber beim Hersteller oder Inverkehrbringer Uneinigkeit besteht, also eine „Grauzone“ vorherrscht, sind bei uns herzlich willkommen. Wir finden für den Hersteller die passende Lösung. Unsere Erfolgsgeschichten skizzieren einen Teil unserer Projekte aus den unterschiedlichen Branchen, Maschinen, Geräte und Produkten
Zunächst mal für die Produkte, die vereinbart wurden. Wenn weitere Produkte sehr ähnlich sind und keine erweiterten Gefährdungen beinhalten (was in der Risikobeurteilung ermittelt wird),
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Wenn die EG/EU Richtlinien ändert steht in den Richtlinien meist wie mit den Änderungen zu verfahren ist. Erfahrungsgemäß gibt es reichlich Übergangsfrist, um darauf