Als Netzwerk selbständiger Experten für alle Anforderungen aus EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken an Ihrer Seite, seit 1995.

Als Netzwerk selbständiger Experten für alle Anforderungen aus EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken an Ihrer Seite, seit 1995.

  • Wir sind ein umfassendes, spezialisiertes und etabliertes Netzwerk von Experten
  • Wir helfen Ihnen mit allen Anforderungen aus den EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken.
  • Wir unterstützen mit End-to-End Expertise und bewährten Methoden aus einer Vielzahl von Projekten und Branchen
Die easyCE Geschichte, Kontaktieren Sie uns für mehr Info!

Die easyCE Geschichte

Wir schreiben das Jahr 1995. Die gerade erlassene, erste Maschinenrichtlinie bringt Hersteller in Bedrängnis.

Als zum 01.01.1995 die erste Maschinenrichtlinie 89/392/EWG gültig wurde und von da an für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden war, brachten die enthaltenen Anforderungen so manchen Hersteller in Deutschland in Bedrängnis. Insbesondere kleine- und mittständische Unternehmen hatten anfänglich mit dem Konformitätsbewertungsverfahren und den zu erstellenden Dokumenten eine Herausforderung. Die Erfassung und Bewertung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie und weiterer Richtlinien, sind unverändert hohe Anforderungen

Willy Lebherz beginnt seine, durch langjährige Erfahrung gesammelten, Kenntnisse nun zur Unterstützung der Hersteller einzusetzen

Das war die Zeit in der Willy Lebherz sein Expertise, Kenntnisse und Erfahrungen aus mehreren Jahren Projektmanagement in einem Beschaffungsamt auf Bundesebene, nun umfassend als Unterstützer der Industrie, der Hersteller, einsetzen konnte. Unter dem Namen Ifco-Experts unterstützt Willy Lebherz insbesondere beim Verständnis und der Interpretation der EG-Richtlinientexte, Gesetze und harmonisierte Normen. Für Hersteller eine wichtige Stütze bei den vielfältigen und oftmals schwer nachvollziehbaren Anforderungen für das Inverkehrbringen ihrer Produkte. Als Mess- und Regeltechniker und ausgebildete Sicherheitsfachkraft (früher Sicherheitsingenieur) kann Willy Lebherz mit Ifco-Experts, später easyCE.de, alle Branchen mit fundiertem technischem Hintergrund betreuen.

Ein etabliertes, umfassendes und spezialisiertes Netzwerk von Experten für alle Anforderungen aus EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken.

Inzwischen kann easyCE.de, mit einem umfangreichen und spezialisierten Netzwerk an Experten, alle Anforderungen aus den EGRichtlinien, nationalen Gesetzen, harmonisierten Normen und Regelwerken versiert unterstützen. Unternehmen, bzw. Hersteller, deren Produkte nicht offensichtlich und einfach EG-Richtlinien zugeordnet werden können oder worüber beim Hersteller oder Inverkehrbringer Uneinigkeit besteht, also eine „Grauzone“ vorherrscht, sind bei uns herzlich willkommen. Wir finden für den Hersteller die passende Lösung. Unsere Erfolgsgeschichten skizzieren einen Teil unserer Projekte aus den unterschiedlichen Branchen, Maschinen, Geräte und Produkten

Fragen & Antworten zu easyCE

Fragen & Antworten zu easyCE

Für wie viele Produkte gelten die easyCE Angebote?

Zunächst mal für die Produkte, die vereinbart wurden. Wenn weitere Produkte sehr ähnlich sind und keine erweiterten Gefährdungen beinhalten (was in der Risikobeurteilung ermittelt wird), dann können weitere Produkte als „Serie“ bezeichnet werden. Das Angebot würde somit quasi auch für diese Produkte gelten.

Mit welchen Programmen arbeiten Sie bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung? Könnten wir später die von Ihnen geleistete Arbeit in das Programm importieren, wenn wir auch eine Programmlizenz kaufen werden?

Sie brauchen keine zu Lizenz erwerben, alle unsere Dokumente werden im .docx Format erstellt (MS Office) und Ihnen in diesem Quellformat auch zur Verfügung gestellt. Sie erwerben mit der Beauftragung an uns das „alleinige Verfügungsrecht“ an den Daten. Wir übergeben, wenn gewünscht, alle erstellten Dokumente.

Übernimmt easyCE die Haftung für die CE-Konformität? Wer nimmt die CE-Konformität ab? Wird es an eine Prüfstelle geschickt?

  • 1. Wir unterstützen den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer bei den Maßnahmen zur „Bereitstellung von sicheren Produkten auf dem Europäischen Markt“, als „Erfüllungsgehilfe“ nach § 278 BGB.
  • 2. Die Konformität, also die Übereinstimmung des Produktes mit den für das Produkt geltenden, Anforderungen aus EG-Richtlinien, Normen und nationalen Gesetzen (z.B. ProdSichG) usw. kann nur der Hersteller oder der Bevollmächtigte Vertreter des Herstellers, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, erklären.
  • 3. Eine unabhängige Prüfstelle muss nicht eingeschaltet werden, weil für die Konformität der Hersteller zuständig und verantwortlich ist. Nur wenn eine Richtlinie eine EG-Prüfbescheinigung fordert, muss ein „notifed Body“ mit der Konformitätsprüfung, beauftragt werden. Diese Prüfstelle erstellt dann eine EG-Prüfbescheinigung. Die wiederum ist aber keine Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung kann nur der Hersteller ausstellen, siehe Pkt. 2.
  • 4. Das Ergebnis der gesamten Konformitätsbewertung, das heißt die erstellten Dokumente müssen 10 Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Mit dem Produkt müssen Sie die Konformitätserklärung und eine Gebrauchsanweisung mitliefern. Die restlichen Dokumente verbleiben bei Ihnen im Hause.

Aktualisiert easyCE meine Unterlagen, wenn sich Richtlinien ändern?

Wenn die EG/EU Richtlinien ändert steht in den Richtlinien meist wie mit den Änderungen zu verfahren ist. Erfahrungsgemäß gibt es reichlich Übergangsfrist, um darauf reagieren zu können. Richtlinienänderungen kommen allerdings selten vor. Lieferungen nach GB könnten allerdings zukünftig problematischer werden. Neue Normen sind eher wahrscheinlich, diese müssen dann ab Veröffentlichung im Amtsblatt eingehalten werden. Da Sie als Inverkehrbringer eine Produktüberwachungspflicht haben, liegt es an Ihnen Änderungen der Rechtsgrundlagen, soweit sie zutreffen, zu bearbeiten. Wir können Sie dabei unterstützen.

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