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Hersteller haben immer die Verantwortung der CE-Kennzeichnung

Egal ob im industriellen oder privaten Umfeld, Betreiber dürfen nur CE-gekennzeichnete Energieanlagen einsetzen. Im privaten Umfeld werden Anlagen meist aus einer Hand geliefert, wodurch der Hersteller in der Verantwortung für die CE-Kennzeichnung ist. Im industriellen Umfeld ist der Hersteller ebenfalls verantwortlich, dass nur konforme und CE-gekennzeichnete Produkte in Verkehr gebracht werden. Liefert ein Hersteller nur einzelne Komponenten für ein Gesamtsystem, müssen nur diese CE-gekennzeichnet werden Die Kennzeichnung des Gesamtsystems muss durch den Integrator oder den Betreiber als Generalunternehmer (GU) erfolgen. In diesem Fall raten wir Herstellern frühzeitig die Erwartung hinsichtlich der Verantwortung für CE-Kennzeichnung mit dem Anlagenbetreiber abzustimmen und alle notwendige Dokumentation zu liefern, sodass eine passende Lösung für die Bewertung der Konformität gefunden werden kann.

Die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation ist insbesondere notwendig, um die Nachweise zur Anlagensicherheit, Messkonzepten und verschiedenen Schutzkonzepten wie z. B. Brandschutzkonzepten umfassend abzubilden.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Betreiber haben immer die CE-Nachweispflicht, insbesondere im industriellen Umfeld.

Egal ob im industriellen oder privaten Umfeld, Betreiber dürfen nur CE-gekennzeichnete Energieanlagen einsetzen. Im industriellen Umfeld handelt es sich bei größeren Energieanlagen meist um Maßanfertigungen, die nicht aus der Hand eines einzigen Herstellers geliefert werden, sondern von mehreren Herstellern gemeinsam projektiert und aufgebaut werden. Somit kann keiner der einzelnen Hersteller bzw. Zulieferer das Konformitätsbewertungsverfahren schnittstellenübergreifend durchführen und die Konformität für das Gesamtsystems erklären. Der Betreiber als Generalunternehmer (GU) wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss die Konformität erklären, das CE-Zeichen anbringen.

Bei Anpassungen an Gesamtanlagen stellt sich für den Betreiber die Fragen nach einer „wesentlichen Veränderung“. Liegt diese vor, wird der Anlagenbetreiber ebenfalls zum Hersteller und übernimmt die CE-Kennzeichnungspflicht seiner Anlage. Diese Aufgabe wird häufig mit der Unterstützung von einem Projektbüro realisiert, welches die notwendige Expertise mitbringt, die Konformität der umgebauten Anlage zu bewerten. Da es sich häufig um kritische Infrastruktur handelt sind neben der Konformitätsbewertung auch die Anlagensicherheit, Messkonzepte und verschiedene Schutzkonzepte wie z. B. ein Brandschutzkonzept von großer Bedeutung. Gegenüber Behörden und Prüfern und auch bei der Projektabnahme muss die Konformität nachgewiesen werden. Wir raten daher bei der Projektierung einer Energieanlage die Konformitätsbewertung frühzeitig und parallel zum Bau durchzuführen.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Exporteure tragen meist die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.

Exportieren Sie Maschinen in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums und geht die Maschine erst nach der Einfuhr an Ihren Kunden über, so liegt die Verantwortung der CE-Kennzeichnung bei Ihnen. Wir raten, Exporteuren darauf vorbereitet zu sein, die Produktkonformität mit allen geltenden Regeln, gegenüber Zoll- und anderen Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Aus Wettbewerbsgründen raten wir Exporteuren außerdem immer, die Verantwortung für CE-Kennzeichnung der exportierten Maschinen zu übernehmen. Exportieren Sie eine Maschine in das Vereinigte Königreich, verhelfen wir Ihnen gerne zur UKCA-Konformität.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne bei der Erstellung oder Prüfung der Unterlagen zur Konformitätsbewertung, welche Produktanalyse, Risikobeurteilung, Typenschild und die abschließende Konformitätserklärung umfassen. Ebenso prüfen wir Ihre Bedienungsanleitung und deren Inhalte auf Konformität.

Importeure haben mindestens die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.

Importieren Sie Maschinen aus einem Dritt-Land in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums, so tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Maschinen eine CE-Kennzeichnung tragen und konform zu allen geltenden Richtlinien und Normen sind. Gegenüber dem Zoll und anderen Aufsichtsbehörden müssen Sie dies nachweisen können, da andernfalls die Einfuhr auf Ihre Kosten gestoppt werden kann. Sie sollten daher vor der Einfuhr vom Hersteller alle notwendigen Unterlagen zu allen Produkt-Komponenten und die Nachweise der korrekten Konformitätsbewertung erhalten haben. Je nach vertraglicher Vereinbarung, kann auch der Importeur verantwortlich für die Erstellung der CE-Kennzeichnung sein. Bedenken Sie, dass auch eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein Teil der Produktkonformität ist.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne bei Fragen zur Zusammenstellung der Unterlagen zur Konformitätsbewertung, welche Produktanalyse, Risikobeurteilung, Typenschild und die abschließende Konformitätserklärung umfassen. Ebenso prüfen wir Ihre Bedienungsanleitung und deren Inhalte auf Konformität.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

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Bei Energieanlagen beobachtet easyCE häufig ein umfangreiches Konformitätsbewertungsverfahren und eine komplexe Risikobeurteilung. Da Energieanlagen häufig im Hochspannungsbereich arbeiten und nicht zusätzlich gasförmige und flüssige Brennstoffe verwendet werden. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr!

Besonderheiten bei der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Energieanlagen

Die Gefährdungsermittlung, Abschätzung der Schwere des Schadensausmaßes und Definition risikomindernder Maßnahmen erhält besonderes Augenmerk, da das Gefährdungspotential von Energieanlagen hoch ist:

  • easyCE beobachtet bei Energieanlagen häufig ein umfangreiches Konformitätsbewertungsverfahren und die Notwendigkeit zu komplexen Betrachtungen insbesondere bei der Risikobeurteilung.
  • Energieanlagen arbeiten häufig im Hochspannungsbereich. Gleichzeitig existieren in den meisten Richtlinien keine expliziten Regelungen für den Hochspannunsgbereich, was die Abwägungen bei der CE-Kennzeichnung erschwert.
  • Zusätzlich vewenden Energieanlagen häufig mehrere Medien: Häufig werden gasförmige und flüssige Brennstoffe und Elektrizität innerhalb des Produkts verwendet und in Wärme und/oder Strom umgesetzt.
  • Daher müssen eine ganze Reihe von Richtlinien beachtet werden, ATEX, MaschinenRL, NiederspannungsRL, EMV-RL, DruckgeräteRL und DruckbehälterRL. Es gibt mehrere einschlägige, besondere Normen die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
  • Wir zählen zu Energieanlagen Produkte wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke, aber ebenso Transformatoren und Strom- & Spannungsumformer

REFERENZPROJEKTE

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Klimaanlagen in Industrieanlagen und Rückkühlwerken, sowie Erstellung der Betriebsanleitung.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Klimaanlagen in Industrieanlagen und Rückkühlwerken, sowie Erstellung der Betriebsanleitung.

easyCE unterstützt das gesamt Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung nach ATEX bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Klimaanlagen in Industrieanlagen und Klimaanlagen zur Rückkühlung. Besondere Betrachtung galt der Erstellung einer Basis-Betriebsanleitung als Template für die Anpassung auf spezielle Produktvarianten. Durch die Gefahr der Legionellen-Bildung waren in der Risikobeurteilung die Wartungsverfahren besonders zu berücksichtigen.

Berücksichtigt u.a.:98/37/EG, 97/23/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, 2014/68/EG, DIN EN 14705:2005-10, DIN EN 13741:2003-5, VDI 2047-1:1992-07

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Maschine zur Energieerzeugung durch Wärmerückführung aus Industrieanlagen.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung nach ATEX für eine Blockheizkraftwerk-artig Maschine. Da bei der Verwendung der Maschine hohe Drücke und Temperaturen entstehen wurde ein besonderer Fokus auf die Einschätzung der technischen Rahmenbedingungen unter der Druckgeräterichtlinie gelegt.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Maschine zur Energieerzeugung durch Wärmerückführung aus Industrieanlagen.
Verfahrensanweisung und Risikobewertung für Wartungsarbeiten an Windkraftanlagen.

Verfahrensanweisung und Risikobewertung für Wartungsarbeiten an Windkraftanlagen.

easyCE unterstützt bei der Entwicklung der Verfahrensanweisung und Risikobewertung für Wartungsarbeiten beim Getriebeölwechsel von Windkraftanlagen. Durch den hoch gelegenen Arbeitsplatz waren besondere Herausforderungen bei der Wartung zu beachten. So war beispielsweise spezieller Fokus auf die Absturzsicherheit des Personals zu legen und die sachgemäße Verwendung des Boden-Equipments bei der Öl-Befüllung.

Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation für industrielle Batteriespeichersysteme von mehreren Megawatt

easyCE begleitet den Entwicklungsprozess und führt die gesamte Konformitätsbewertung zur CE-Kennzeichnung, inklusive Risikobeurteilung durch für industrielle Batteriespeichersysteme von mehreren Megawatt zur Kapazitätssteuerung der Netzauslastung. easyCE erstellt außerdem die Betriebsanleitung und weitere technischen Dokumentation des Batteriespeichersystems.
Eine besondere Herausforderung bei der CE-Kennzeichnung von Batteriespeichersystemen ist das Fehlen passender harmonisierter Normen. Daher wurden verschiedene Vorschriften zur umfassenden Betrachtung der Anlage kombiniert. Hierzu konnten die Experten von easyCE besonders geltende Regeln aus den harmonisierten Normen für Photovoltaikanlagen herausarbeiten. Beispielsweise wurden aus der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) Normen wie die EN 60204-1 und die EN 62109 herangezogen.
Die Experten von easyCE unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Anlage unabhängig von der Größe und Kapazität. So können kleine Anlagen für den privaten gebrauch sowie große Anlagen in Verwendung mit dem Niederspannungsnetzt betrachtet werden.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Maschine zur Energieerzeugung durch Wärmerückführung aus Industrieanlagen.
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Nach welchen Richtlinien müssen Energieanlagen häufig eine CE-Kennzeichnung tragen?

easyCE beobachtet, dass Energieanlagen häufig in den Anwendungsbereich der folgenden Richtlinien und Verordnung fällt:

  • Verordnung über Gasverbrauchseinrichtungen EU 2016/426
  • Druckbehälter-Richtlinie 2014/29/EU
  • Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • Bauprodukte-Verordnung
  • Ökodesign-Richtlinie

Welche Typen von Energieanlagen müssen CE-Kennzeichnung tragen?

Die Typen von Energieanlagen die CE-Kennzeichnung tragen müssen sind vielfältig. Insbesondere sind aber zu erwähnen:

  • Kraft-Wärme-Koppelung (z.B. CE Zeichen für Blockheizkraftwerk)
  • Wärmerückgewinnung (z.B. CE Zeichen für Be- und Entlüftungsanlagen für Wohnungslüftung)
  • Brennstoffzellen (z.B. CE Zeichen für Brennstoffzellen-Heizgerät)
  • Brennwertkessel (z.B. CE Zeichen für Festbrennstoffkessel)
  • Wärme-Kälte-Maschine (z.B. CE Zeichen für Raumlufttechnik-Geräte wie Klimaanlagen)
  • Erdwärme
  • Photovoltaik
  • Biomasseanlagen
  • Geothermie
  • Abfallverbrennung

Was muss ich als Hersteller von Energieanlagen bei der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Energieanlagen berücksichtigen?

easyCE hilft Ihnen gerne dabei die Richtlinien und Normen zu identifizieren die für Ihr konkretes Produkt anzuwenden sind. Auch beim nächsten Schritt er Produktanalyse und Risikobeurteilung helfen wir Ihnen gerne weiter.

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