EU-Richtlinie für Pyrotechnik

EU-Richtlinie für Pyrotechnik

Die Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände, 2013/29/EU, ersetzt die vorherige Richtlinie 2007/23/EG und zielt darauf ab, einheitliche Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände auf dem EU-Markt sicherzustellen. Sie setzt Schutzstandards für die menschliche Gesundheit, Umwelt und öffentliche Sicherheit fest, um den freien Handel dieser Gegenstände im Binnenmarkt zu gewährleisten. Pyrotechnische Gegenstände sind definiert als Objekte, die explosive Stoffe enthalten und durch chemische Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch erzeugen können. Es gibt verschiedene Arten solcher Gegenstände, darunter Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke, pyrotechnische Elemente für Bühnen und Theater, sowie solche für Fahrzeuge, die als Bestandteile von Sicherheitseinrichtungen verwendet werden. Die Richtlinie soll die Sicherheit und den standardisierten Einsatz dieser Gegenstände in verschiedenen Anwendungsbereichen gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände?

Die ursprüngliche Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände 2007/23/EG wurde im Juni 2013 durch die Richtlinie 2013/29/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt“ ersetzt.

Diese Richtlinie gilt für alle pyrotechnische Gegenstände, die auf den EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Welches Ziel hat die Richtlinie über Pyrotechnik?

Die Richtlinie legt Vorschriften fest, die ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Diese Sicherheitsanforderungen stellen den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt sicher.

Was ist ein pyrotechnischer Gegenstand?

Ein pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält, mit denen aufgrund selbständiger, unter Freiwerden von Wärme ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen erzeugt werden soll.

Welche Arten von pyrotechnischen Gegenständen gibt es?

  • Feuerwerkskörper: Pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke.
  • pyrotechnische Gegenstände für Bühnen und Theater: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen im Innen- und Außenbereich, einschließlich bei Film- und Fernsehproduktion oder für eine ähnliche Verwendung.
  • pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge: Komponenten von Sicherheitsvorrichtungen in Fahrzeugen, die pyrotechnische Stoffe enthalten, die zur Aktivierung dieser oder anderer Vorrichtungen verwendet werden.

Welche pyrotechnischen Gegenstände fallen nicht unter die Richtline 2013/29/EU?

  • pyrotechnische Gegenstände, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur nicht kommerziellen Verwendung durch die Streitkräfte, die Polizei oder die Feuerwehr bestimmt sind
  • Ausrüstung im Sinne der Richtlinie 96/98/EG
  • Pyrotechnische Gegenstände zur Verwendung in der Luft und Raumfahrtindustrie
  • Zündplättchen, die speziell für Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG bestimmt sind
  • Explosivstoffe im Sinne der Richtlinie 93/15/EWG
  • Munition

Welche Kategorien sind in der Pyrotechnik-Richtlinie vorgesehen?

Pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien einzuteilen.

Kategorisierung für Feuerwerkskörper:

  • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.
  • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
  • Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
  • Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (so genannte „Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch“) und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Kategorisierung für theatralische pyrotechnische Gegenstände:

  • Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.
  • Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.

Kategorisierung für sonstige pyrotechnische Gegenstände:

  • Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die eine geringe Gefahr darstellen.
  • Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.

Welche Altersgrenzen gelten für die Verwendung von Pyrotechnik?

  • Kategorie F1: 12 Jahre
  • Kategorie F2: 16 Jahre
  • Kategorie F3: 18 Jahre
  • Kategorie F4: Nur Personen mit Fachkenntnissen
  • Kategorie T1: 18 Jahre
  • Kategorie T2: Nur Personen mit Fachkenntnissen
  • Kategorie P1: 18 Jahre
  • Kategorie P2: Nur Personen mit Fachkenntnissen

Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Pyrotechnik-Richtlinie aus?

Zur Bewertung der Konformität von pyrotechnischen Gegenständen muss der Hersteller eines der folgenden Verfahren anwenden:

  1. EU-Baumusterprüfung und, nach Wahl des Herstellers, eines der folgenden Verfahren:
    • Konformität der Bauart auf Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
    • Konformität der Bauart auf Grundlage einer Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
    • Konformität der Bauart auf Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts
  2. Konformität auf Grundlage einer Einzelprüfung
  3. Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung für Feuerwerkskörper der Kategorie F4

Was sind die wichtigsten Schritte, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten?

  • Wenden Sie sich an die benannte Stelle Ihrer Wahl und reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen technischen Unterlagen zur Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen ein.
  • Die benannte Stelle führt entsprechende Prüfungen für die repräsentativen Muster durch, die Sie im Rahmen der EG-Baumusterprüfung zur Verfügung stellen.
  • Die benannte Stelle stellt Ihnen eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, wenn die Bestimmungen der Richtlinie erfüllt sind.
  • Die benannte Stelle kontrolliert entweder stichprobenartig Ihre Ware oder bewertet Ihr Qualitätssicherungssystem. Damit wird die Konformität Ihrer nach dem zertifizierten Baumuster hergestellten Artikel bestätigt.
  • Sie bringen das CE-Zeichen auf Ihren zertifizierten Produkten an und stellen die entsprechende Konformitätserklärung mit der Richtlinie aus.

Was sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ESR)?

Alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen finden sich im Anhang I der Richtlinie 2013/29/EU. Einige der Wichtigsten sind:

  • Jeder produzierte pyrotechnische Gegenstand muss den Leistungsmerkmalen entsprechen, die Sie der benannten Stelle mitgeteilt haben, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
  • Jeder pyrotechnische Gegenstand muss so gestaltet und hergestellt sein, dass er durch ein geeignetes Verfahren mit minimaler Beeinträchtigung der Umwelt sicher entsorgt werden kann.
  • Jeder pyrotechnische Gegenstand muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung korrekt funktionieren.
  • Pyrotechnische Gegenstände dürfen keine detonierenden Explosivstoffe außer Schwarzpulver oder Blitzsätze enthalten, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien P1, P2, T2 und Feuerwerkskörper der Kategorie F4.

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