RoHS-Richtlinie: Inhalt, Gefahrstoffe und Anforderung an elektronische Produkte in der EU
Der Zweck der RoHS-Richtlinie ist die Vermeidung und die Verhinderung des Inverkehrbringens von Schad- oder Gefahrstoffen. Toxische, potenziell toxische und umweltgefährdende
Stoffe sollen reduziert oder durch unschädliche Substanzen ersetzt werden. In der RoHS-Richtlinie sind diese Stoffe mit Grenzwerten aufgeführt. Die Vermeidung der Stoffe betrifft Elektro- und Elektronikgeräte. Durch die Einhaltung der Anforderungen sollen Personen geschützt werden, die entsprechende Produkte verwenden oder damit umgehen. Außerdem wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Schadstofffreie Komponenten können zum Beispiel dem Recycling zugeführt und so zu Ausgangsmaterialien für neue Produkte werden.
Der Inhalt der EU-Richtlinie 2011/65/EU besteht aus dem Gesetzestext und den Anhängen, in denen Definitionen, Grenzwerte sowie Ausnahmen nachgelesen werden können. Auf nationaler Ebene ist die RoHS-Richtlinie in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) vertreten. Diese listet elf Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die in den Anwendungsbereich der aktuellen RoHS-Richtlinie fallen. Zu den Kategorien zählen zum Beispiel Haushaltsgeräte, IT-Technik, Unterhaltungselektronik, Beleuchtungstechnik, elektrisch betriebene Werkzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte, Medizintechnik oder Überwachungselektronik. Die – im Gegensatz zur Vorgängerverordnung – nun vorhandene elfte Kategorie steht für alle „sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte“, die nicht in den übrigen Kategorien erfasst werden. Die zuvor gültige Beschränkung auf bestimmte Produkte entfällt damit.
Gefahrstoffe und Grenzwerte gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU
Während in der Vorgängerverordnung RoHS 1 die im Folgenden genannten Schadstoffe prinzipiell für die Verwendung in Elektrogeräten und elektronischen Bauteilen verboten waren, müssen in der aktuellen RoHS-Richtlinie (bzw. der RoHS 2) lediglich Grenzwerte eingehalten werden. Hier sehen Sie eine Liste der ursprünglich definierten Gefahrstoffe:
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Blei (Pb)
- Chrom (Cr VI)
- polybromierte Biphenyle und Diphenylether
Diese Stoffe dürfen maximal zu 0,1 % in den verwendeten Werkstoffen enthalten sein. Für Cadmium gilt eine geringere Höchstkonzentration von 0,01 %. Allerdings existieren Ausnahmen, die im Anhang der Richtlinie zu finden sind. Neben den genannten Substanzen gelten seit dem Jahr 2019 weitere Beschränkungen für den Einsatz von bestimmten Arten von Weichmachern für Kunststoffbauteile.
Elektrogeräte und elektronische Bauteile in der EU
Laut RoHS-Richtlinie müssen Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten darauf achten, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen. Werden solche Produkte in Nicht-EU-Ländern hergestellt, müssen sie spätestens nach der Einführung Richtlinien-konform behandelt werden. Dazu gehören einerseits die Konformitätsbewertung und andererseits die CE-Kennzeichnung, wenn die Bestimmungen erfüllt sind. Während in der RoHS 1 das CE-Zeichen noch nicht gefordert war, ist es nun Pflicht.
Den Richtlinien entsprechen müssen dabei alle Elektro- und Elektronikgeräte, die an einen Endverbraucher abgegeben werden können und eine eigenständige Funktion erfüllen. Prinzipiell sind einzelne Bauteile nicht von der Pflicht einer CE-Kennzeichnung betroffen, jedoch wird es schwer sein, die RoHS-Konformität eines fertigen Produktes nachzuweisen und zu erklären, wenn Komponenten enthalten sind, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Das Produkt darf in der Folge nicht auf dem EU-Markt vertrieben werden.
Das CE-Zeichen - Sicherheit nach europäischen Standards
Das CE-Zeichen zeigt an, dass ein Produkt den europäischen Konformitätsrichtlinien entspricht. CE steht dabei für „Conformité Européenne“. Das CE-Zeichen ist nötig, damit bestimmteWaren wie Elektrogeräte und elektronische Komponenten überhaupt in den Verkehr gebracht und auf dem europäischen Markt vertrieben werden dürfen. Andererseits schafft es Vertrauen beim Kunden. Endverbraucher oder Zwischenhändler können sich anhand des CE-Zeichens darauf verlassen, dass die europäischen Standards bezüglich Qualität und Sicherheit der Produkte eingehalten werden. Als Hersteller, Händler oder Importeur verschaffen Sie sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Versehen Sie Ihr Produkt mit dem CE-Zeichen müssen Sie diese Kennzeichnung erklären. Dazu füllen Sie die EU-Konformitätserklärung aus.
CE-Kennzeichnung: Anforderungen und Ablauf
Um die CE-Kennzeichnung für ein Elektro- oder Elektronikgerät zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Ihr Produkt RoHS-konform ist. Die Erklärung muss mit entsprechenden Nachweisen unterstützt werden. Um den Nachweis zu erbringen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- lückenlose technische Dokumentation beifügen
- Ergebnis der Materialprüfungen einreichen
Nachweis anhand technischer Dokumentation
Der Nachweis mittels Dokumentation erfolgt anhand der DIN EN IEC 63000. Darin können Produzenten von Elektrogeräten und elektronischen Komponenten nachlesen, welche technischen Details aufgeführt und zurückverfolgt werden müssen. Je nach Zulieferer kann der Hersteller aber selbst entscheiden, ob ihm eine einfache Erklärung zur Konformität ausreicht oder ob er eine Auflistung aller verwendeten Substanzen benötigt. Hier ist es auch möglich, stichprobenartige Testergebnisse zu fordern, die die Einhaltung der Grenzwerte belegen. Die Nachweisdokumente müssen den Komponenten im RoHS-Produkt eindeutig zugeordnet werden können.
Nachweis durch Materialprüfungen
Für den Nachweis über Materialprüfungen ist die DIN EN 62321 ausschlaggebend. Diese liefert Verfahren, die zur Testung der Materialkomponenten herangezogen werden können. Dabei muss jedes homogene Material im RoHS-Produkt einer Analyse unterzogen werden. Bevor eine vollständige chemische Analyse durchgeführt wird, kann zunächst ein Screening angesetzt werden, um die einzelnen Stoffe qualitativ zu bestimmen, bevor relevante Komponenten der qualitativen Analyse unterzogen werden. Als Screening-Test eignen sich beispielsweise Fluoreszenzauswertungen. Bei der Detektion eines in der RoHS-Richtlinie gelisteten Stoffs müssen dann präzisere Analysen folgen.
Da es für Hersteller von RoHS-Produkten, die ein CE-Zeichen für den europäischen Markt benötigen, häufig nicht leicht ist, für jede Komponente eines Elektro- oder Elektronikgerätes eine eingehende Materialprüfung vorzulegen, wählen viele den Weg über die technische Dokumentation. Die CE-Kennzeichnung liegt allein in der Pflicht des Herstellers. Externe Stellen können jedoch zur Ermittlung der relevanten Richtlinien sowie zur Überprüfung der Konformität eingeschaltet werden, um den Vorgang der Kennzeichnung zu beschleunigen und zu erleichtern.
Fazit: CE-Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß RoHS-Richtlinie
Für das CE-Zeichen gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU auf Elektro- und Elektronikgeräten ist der Hersteller verantwortlich. Wem es schwerfällt, die relevanten Richtlinien für seine Produkte zu identifizieren oder den Überblick über Regelungen und Ausnahmen der RoHS-Richtlinie zu behalten, kann sich an externe Stellen wenden, die Hilfe auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung anbieten. Stellen Sie Fragen an CE-Experten oder nutzen Sie digitale Anwendungen, die Sie durch den vollständigen Prozess der Konformitätsbewertung begleiten. easyCE hat beispielsweise schon vielen Unternehmen die schnelle CE-Kennzeichnung ermöglicht.