Welche Richtlinie gilt für Seilbahnen?
Die Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen, die die Richtlinie 2000/9/EG aufgehoben hat, trat am 9. März 2016 in Kraft.
Die Verordnung reguliert den EWR-Markt und den Verkehr von Teilsystemen sowie Sicherheitsbauteilen für neue Seilbahnen. Sie umfasst Vorschriften für das Design, den Bau und die Inbetriebnahme von Personen-Seilbahnen sowie Änderungen, die eine neue Genehmigung erfordern.
Was ist eine Seilbahn?
Eine Seilbahn ist eine Gesamtsystem, das zum Zweck der Personenbeförderung entworfen, gebaut und in Betrieb genommen wird.
Seilbahnen befördern mittels Seilen, die entlang von Trassen verlaufen.
Was versteht man unter Schlepplift?
Unter Schleppliften im Sinne der Verordnung (EU) 2016/424versteht man Seilbahnen, die mit entsprechender Ausrüstung Personen entlang einer vorbereiteten Strecke ziehen.
Was ist die "Inbetriebnahme"?
Die Inbetriebnahme ist der erstmalige Einsatz einer Seilbahn, welche den expliziten Zweck der Beförderung von Personen erfüllt.
Wer ist ein Hersteller von Seilbahnen?
Der Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Teilsystem oder Sicherheitsbauteil herstellt bzw. entwerfen oder herstellen lässt und dieses Teilsystem oder Sicherheitsbauteil unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder es in eine Seilbahn einbaut.
Wer ist für die Genehmigung von Seilbahnanlagen zuständig?
Jeder Mitgliedstaat legt Genehmigungsverfahren für den Bau und die Inbetriebnahme von Seilbahnen in seinem Hoheitsgebiet fest. Der Hersteller muss bei der zuständigen Behörde oder Stelle Unterlagen wie den Sicherheitsbericht und die EU-Konformitätserklärung vorlegen.
Was müssen die Mitgliedstaaten vor einer Genehmigung einer Seilbahn sicherstellen?
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsanalyse, der Sicherheitsbericht und die dazugehörigen technischen Unterlagen vorgelegt werden. Sie sollten sich auf die Merkmale der Anlage beziehen, und gegebenenfalls auch alle Unterlagen, die die Konformität der Sicherheitsbauteile sowie der Teilsysteme bescheinigen, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/424/EU aufgeführt sind. Darüber hinaus müssen Dokumente vorhanden sein, in denen die erforderlichen Betriebsbedingungen festgelegt sind; sie sollten Betriebsbeschränkungen, vollständige Angaben zur Überwachung des Betriebs sowie zur Einstellung und Wartung enthalten.
Welche technischen Unterlagen müssen nach Verordnung (EU) 2016/424 vorliegen?
Die Anforderungen an die technischen Unterlagen für die verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (Module) sind in Anhang VIII der Verordnung festgelegt. Sie enthalten zumindest folgende Elemente:
- eine allgemeine Beschreibung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils
- Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Unterbaugruppen, Schaltkreisen usw. sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils erforderlich sind
- die zusätzlichen Nachweise für eine angemessene Lösung für den Entwurf einschließlich der Ergebnisse der Entwurfsberechnungen, Untersuchungen und Prüfungen, die vom Hersteller oder für diesen durchgeführt wurden sowie die dazugehörigen Berichte
- eine Abschrift der Anweisungen für das Teilsystem oder Sicherheitsbauteil und
- für Teilsysteme je eine Abschrift der EU-Konformitätserklärungen für die im Teilsystem verwendeten Sicherheitsbauteile.
Was sind Sicherheitsbauteile von Seilbahnen?
Sicherheitsbauteile sind Bauteile oder Einrichtungen, die in Seilbahnen oder deren Teilsysteme zur Erfüllung einer Sicherheitsfunktion eingebaut werden. Ihr Ausfall oder ihre Fehlfunktion gefährden die Sicherheit oder Gesundheit von Fahrgästen, Betriebspersonal oder Dritten.
Was ist die CE-Kennzeichnung für Seilbahnen?
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass ein Produkt die europäischen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit erfüllt. Sie trägt dazu bei, den freien Handel im europäischen Wirtschaftsraum zu erleichtern. Unabhängig von der Herkunft der Produkte müssen die Hersteller oder Importeure die Konformität der zu verkaufenden Waren nachweisen.Die Verordnung (EU) 2016/424 legt diese Anforderungen für Seilbahnen, ihre Teilsysteme und Sicherheitsbauteile fest. Zur Überprüfung ihrer Erfüllung stellt die Verordnung verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren (Module) bereit. Sind diese abgeschlossen, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an.
Wo muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Die CE-Konformitätskennzeichnung muss auf jedem Sicherheitsbauteil deutlich sichtbar angebracht werden; wo dies nicht direkt möglich ist, muss das CE-Zeichen auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht werden.
Was ist, wenn das CE-Zeichen fälschlicherweise angebracht wurde?
Wenn die Mitgliedstaaten erfahren, dass die CE-Konformitätskennzeichnung falsch angebracht wurde, muss der Hersteller des Sicherheitsbauteils oder der Bevollmächtigte des Unternehmens ein neues Produkt herstellen oder das vorherige Produkt mit den Bestimmungen für die CE-Konformitätskennzeichnung in Einklang bringen. Sie kann auch zur Beendigung des Verstoßes unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen verwendet werden. Es muss auch mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Was sind die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung?
Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Nachstehend sind die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung aufgeführt:
- Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Teilsystem oder mit dem Sicherheitsbauteil auf dessen Typenschild anzubringen. Ist dies aufgrund der Beschaffenheit des Teilsystems oder des Sicherheitsbauteils nicht möglich oder nicht gewährleistet, so ist sie zusammen mit der Verpackung und den Begleitunterlagen anzubringen.
- Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten angebracht werden.
- CE-Kennzeichnungen sollten mit der Identifikationsnummer der benannten Stelle, die den Produktionsprozess kontrolliert, gekennzeichnet werden.
- Auf die CE-Kennzeichnung können andere Kennzeichnungen folgen, die auf eine besondere Gefahr oder Verwendung hinweisen.
Wie kann man die CE-Kennzeichnung für Seilbahnen erhalten?
Bevor ein Teilsystem oder ein Sicherheitsbauteil der Seilbahn in Verkehr gebracht wird, muss der Hersteller das Teilsystem oder das Sicherheitsbauteil einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/424 unterziehen. Die Einzelheiten der verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (Module) für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile sind in den Anhängen III bis VII der Verordnung aufgeführt.
Welche Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen gibt es?
Die Konformitätsbewertungsverfahren umfassen:
- Modul B: EU-Baumusterprüfung
- Modul D: Baumuster-Konformität auf Grundlage einer Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
- Modul F: Bauart-Konformität auf Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils
- Modul H: Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
Welche Verpflichtungen haben Händler von Seilbahnen?
Einige der Verpflichtungen sind:
- Bevor sie ein Teilsystem oder Sicherheitsbauteil auf dem Markt bereitstellen, überprüfen die Händler, ob das Teilsystem oder Sicherheitsbauteil mit der CE-Kennzeichnung versehen ist.
- Händler berücksichtigen die geltenden Anforderungen dieser Verordnung mit der gebührenden Sorgfalt, wenn sie ein Teilsystem oder Sicherheitsbauteil auf dem Markt bereitstellen.
- Solange sich ein Teilsystem oder Sicherheitsbauteil in ihrer Verantwortung befindet, gewährleisten die Händler, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Übereinstimmung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils mit den geltenden wesentlichen Anforderungen von Anhang II nicht beeinträchtigen.
- Händler, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass ein von ihnen auf dem Markt bereitgestelltes Teilsystem oder Sicherheitsbauteil nicht dieser Verordnung entspricht, stellen sicher, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität dieses Teilsystems oder Sicherheitsbauteils herzustellen oder es gegebenenfalls zurückzunehmen oder zurückzurufen.
- Die Händler unterrichten, wenn mit dem Teilsystem oder Sicherheitsbauteil Gefahren verbunden sind, unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie das Teilsystem oder Sicherheitsbauteil auf dem Markt bereitgestellt haben, und machen dabei ausführliche Angaben, insbesondere über die Nichtkonformität und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
- Die Händler händigen der zuständigen nationalen Behörde auf deren begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen aus, die für den Nachweis der Konformität eines Teilsystems oder Sicherheitsbauteils erforderlich sind.