
Messgeräterichtlinie richtig angewendet: Diese Anforderungen resultieren für Ihr CE-konformes Produkt
Die Messgeräte-RL 2014/32/EU regelt die Eigenschaften von Messgeräten wie Wasserzählern, Gaszählern, aktiven Stromzählern etc.. Erfahren Sie welche Anforderungen für die Konformitätsbewertung aus der Messgeräte-RL resultieren. Auf dem europäischen Markt müssen Messgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen und ordnungsgemäß registriert sein. Der Nachweis, dass das Gerät den Vorschriften entspricht, ist die CE-Kennzeichnung. Die Hauptpflicht liegt beim Hersteller oder Importeur.
Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter beim Inverkehrbringen Ihres Produkts im EWR und bei der Beurteilung von Spezialfällen. Wir unterstützen Sie bei der CE-, UKCA- und anderen Kennzeichnungen.
Konformitätserklärung erledigt!
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Häufig gestellte Fragen
Wie erhalten Sie die CE-Zertifizierung für Ihr Messgerät?
Nach Abschluss des Entwurfs, der Entwicklung und der Herstellung eines Messgeräts und vor der Markteinführung in der Europäischen Union ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Mit der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Gerät alle gesetzlichen Anforderungen, beginnend mit der Richtlinie 2014/32/EU, erfüllt. Der Produktionsprozess und das Qualitätsmanagementsystem müssen dokumentiert werden, und die Dokumentation muss überprüft werden und für die Verbraucher zugänglich sein. Wenn das CE-Kennzeichen angebracht ist, kann das Gerät legal auf den europäischen Markt gebracht werden.
Welche Messgeräte werden von der Richtlinie erfasst?
Die folgenden Instrumente fallen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie:
- Wasserzähler,
- Gaszähler und Volumenmessungen,
- Umwandlungsgeräte,
- aktive Stromzähler,
- Wärmezähler
- Messsysteme für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeitsmengen, außer Wasser,
- automatische Waagen,
- Taxameter
- Maßverkörperung,
- dimensionale Messgeräte
- Abgasmaßnahmen, und
- Messanalysatoren
Welche Messgeräte werden von der Richtlinie nicht erfasst?
Die folgenden Bereiche fallen nicht unter die Richtlinie:
- Flüssigkeitsmaße,
- Messbehälter,
- Tanks für Milchkühlschränke,
- Feuchtemessgeräte für Getreidekörner und ölhaltige Körner,
- Niveau-Indikatoren,
- Alkoholmeter und Aräometer für Alkohol und metrische Alkoholtabellen,
- Automatische Saccharimeter für Zuckerrüben, die an Raffinerien und Destillerien geliefert werden,
- Refraktometer zur Messung des Zuckergehalts von Traubenmost,
- Alkoholtester,
- Radar-Geschwindigkeitsdetektoren,
- Instrumente zur Messung der Trübung von Emissionen aus Fahrzeugen mit Dieselmotoren,
- Manometer für das Aufpumpen von Autoreifen,
- Schallpegelmesser, und
- Thermometer, die von den staatlichen Behörden verwendet werden, um die Temperatur von verderblichen Lebensmitteln zu messen.
Wie können die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden?
- Prüfung der Konformität der Instrumente: Messgeräte müssen ein hohes Maß an messtechnischem Schutz bieten und auf einem hohen Qualitätsniveau konzipiert und hergestellt werden. Der Hersteller muss geeignete Konformitätsbewertungen durchführen, um die Sicherheit und Qualität des Geräts zu gewährleisten. Der Hersteller muss selbst erklären, dass er die Richtlinie einhält.
- Bestimmung, welche Labortests erforderlich sein könnten: Viele Messgeräte können direkt vom Hersteller geprüft werden. Für alle Messgeräte mit hohem Risiko ist jedoch eine Laborprüfung erforderlich. Um ihre Konformität zu überprüfen, wird eine benannte Stelle eingeschaltet. Sie untersucht, prüft und bescheinigt die Konformität des technischen Entwurfs des Geräts. Es werden geeignete Prüfungen oder einschlägige technische Spezifikationen, die in den harmonisierten Normen festgelegt sind, durchgeführt. Die benannte Stelle führt die erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren durch und bescheinigt die Qualität des Produkts und seine Übereinstimmung mit der Richtlinie.
Welchen Inhalt haben die technischen Dokumente?
Die Richtlinie verlangt, dass der Hersteller technische Unterlagen erstellt. Die technischen Unterlagen tragen dazu bei, die Vereinbarkeit der verwendeten Anwendung mit den Anforderungen der Richtlinie zu bewerten.
Die Unterlagen sollten den Entwurf, den Herstellungsprozess und die Funktionsweise des Messgeräts so umfassend und detailliert beschreiben, dass eine Bewertung der Konformität des Geräts mit den geltenden Anforderungen dieser Richtlinie möglich ist.
Das technische Dokument muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers,
- Detaillierte Beschreibung des Geräts und/oder seine Seriennummer, mit Zeichnungen, Diagrammen und allgemeinen Angaben zur Software,
- Eine Liste der ganz oder teilweise angewandten harmonisierten Normen und/oder normativen Dokumente,
- Risikobewertung von Bauteilen, Baumaterialien und Unterbaugruppen,
- Gegebenenfalls Verweis auf die Spezifikationen, mit denen die Konformität erklärt werden kann,
- Anwendung von Compliance-Standards und -Verfahren,
- Produktions- oder Herstellungsprozess und Dokumente,
- Fotografien des Geräts aus verschiedenen Blickwinkeln,
- Authentische Angaben zum Unterzeichner, und
- Die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
Was macht die benannte Stelle?
Bei der benannten Stelle handelt es sich um eine unabhängige qualifizierte und zugelassene Organisation, die vom Hersteller ausgewählt und beauftragt wird, ihn bei der Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie zu unterstützen und die Einhaltung der Vorschriften zu bestätigen.
Eine benannte Stelle führt Kalibrierungs-, Prüf-, Audit-, Inspektions- und Zertifizierungstätigkeiten durch, die in den Konformitätsbewertungsverfahren angegeben sind, wenn eine Bescheinigung durch Dritte erforderlich ist. Benannte Stellen werden von den benannten Behörden (den zuständigen Ministerien) im Sinne der geltenden Richtlinien benannt und der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Eine benannte Stelle kann Konformitätsbewertungsdienste innerhalb Europas oder in Drittländern erbringen. Sie muss der Notifizierungsbehörde und den Überwachungsbehörden Informationen zur Verfügung stellen und ihre Tätigkeiten unparteiisch, unabhängig und kompetent ausführen. Als Nachweis ihrer Kompetenz sollte sie über eine entsprechende Akkreditierung verfügen.
Die benannte Stelle stellt für jedes zugelassene Gerät eine Konformitätsbescheinigung über die durchgeführten Untersuchungen und Prüfungen aus und bringt ihre Kennnummer als Teil des CE-Zeichens an.
Was sind die Inhalte einer Konformitätsbescheinigung?
Aufbau und Inhalt der Konformitätsbescheinigung sind grundsätzlich für alle Richtlinien gleich, können aber in Bezug auf diese Richtlinie leicht abweichen.
Die folgenden Angaben sind erforderlich:
- Name und Anschrift des Herstellers,
- Beschreibung des Geräts und/oder seine Seriennummer,
- Verweis auf einschlägige harmonisierte Normen,
- Gegebenenfalls Verweis auf die Spezifikationen, mit denen die Konformität erklärt werden kann,
- Authentische Angaben zum Unterzeichner, und
- Die beiden letzten Ziffern des Jahres der Anbringung der CE-Kennzeichnung.
Die Liste der technischen Dokumente (siehe oben) kann verwendet werden, um diese Anforderung zu erfüllen.
Was sind die Module CE-Zertifikat und Konformitätsbewertung?
Die Konformitätsbewertungsmodule decken sowohl die Planungs- als auch die Produktionsphase ab. Während einige nur eine Phase abdecken, können andere beide abdecken.
Die Konformitätsbewertungsmodule bestehen aus 8 Hauptkategorien:
- Modul A, A1, A2 - Interne Fertigungskontrolle
- Modul B - EU-Baumusterprüfung
- Modul C, C1, C2 - Konformität mit dem EU-Typ auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
- Modul D, D1 - Konformität mit der EU-gestützten Qualitätssicherung des Produktionsprozesses.
- Modul E, E1 - Konformität mit dem EU-Typ unterstützte Produktqualitätssicherung.
- Modul F, F1 - Prüfung der Konformität mit dem EU-Baumuster unterstützter Produkte
- Modul G - Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
- Modul H, H1 - Konformität unterstützt umfassende Qualitätssicherung.
Wie wird die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht?
Die CE-Kennzeichnung muss die unten abgebildete Form haben. Die Buchstaben sollten gleich groß sein und eine Höhe von 5 Millimetern nicht unterschreiten.
Die Proportionen müssen eingehalten werden, auch wenn die Größe geändert wird.
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Gerät oder seiner Datenplakette anzubringen. Ist dies jedoch aufgrund der Beschaffenheit des Geräts nicht möglich oder nicht gewährleistet, muss sie auf der Verpackung (sofern vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht werden.

Welche Durchsetzungsbestimmungen und Sanktionen gelten für die Richtlinie?
Jeder EU-Mitgliedstaat legt die Regeln für die Durchsetzung und die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Messgeräterichtlinie fest. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Sanktionen für den Mitgliedstaat Deutschland als Beispiel. Für Sanktionen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten gelten, konsultieren Sie bitte die örtlichen Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes zur Produktsicherheit.
Deutschland - ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz kann mit Geldbußen von 3.000 bis 30.000 € (§ 19) und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr (§ 20) geahndet werden.
CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten
Schritt 1
Expertenmeinung anfragen
Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist. Seien Sie bereit Ihr Produkt in groben Zügen zu beschreiben.
Schritt 2
Angebot erhalten
Ist Ihr Produkt CE-Kennzeichnungspflichtig, so bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und alle Begleitmaßnahme an. In einem Telefonat erläutern wir gerne die notwendigen Schritte.
Schritt 3
Umsetzung arrangieren
Mit Beauftragung bekommen Sie Ihren persönlichen CE-Experten zugewiesen welcher Ihre CE-Kennzeichnung durchführt und Sie entlang des gesamten Prozesses begleitet. Ihr Experte steht Ihnen auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei CE-Kennzeichnung und allen Begleitmaßnahmen
Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität


Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE
- Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
- Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
- Meister der Mess- und Regeltechnik
- Hauptmann a.D. Projektoffizier technische Logistik im Materialamt des Heeres und Chef Fernmeldeinstandsetzungskompanie
easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei Produkte sicher zu gestalten und konform auf dem Markt anzubieten. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Hierfür unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilung, Normenrecherchen, Produktanalysen, Entwicklung passender Sicherheitsvorkehrungen, der Ausarbeitung von benutzerfreundlicher technischer Dokumentation, Koordination von Prüfungen und allen anderen Begleitmaßnahmen. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.
Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.