Die Sportboot-Richtlinie (RCD)

Die Sportboot-Richtlinie (RCD)

Die Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder trat 2014 in Kraft und erforderte bis 2016 die Umsetzung in nationales Recht; die RCD gilt für Boote mit 2,5-24 Metern Rumpflänge, unabhängig vom Antrieb. Sportboote, die seit Juni 1998 hergestellt wurden, müssen die RCD-Sicherheitsanforderungen erfüllen, während bestimmte Fahrzeuge davon ausgenommen sind, wie solche vor Juni 1998 im EWR gebaut wurden oder nur touristisch genutzt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Erstinverkehrbringer, der CE-Kennzeichnung und Dokumentation wie dem Technischen Konstruktionsdossier (TCF) sowie einem Benutzerhandbuch gerecht werden muss.

Erfahren Sie hier, welche Anforderungen die EU-Richtlinie 2011/65/EU stellt und wie das auf die CE-Kennzeichnung Ihres Produktes Einfluss nehmen kann.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter beim Inverkehrbringen Ihres Produkts im EWR und bei der Beurteilung von Spezialfällen. Wir unterstützen Sie bei der CE-, UKCA- und anderen Kennzeichnungen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Richtlinie gilt für Sportboote?

Die Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder, die die Richtlinie 94/25/EG aufgehoben hat, trat am 17. Januar 2014 in Kraft und wurde am 23. November 2015 um eine Berichtigung ergänzt. Die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums hatten zwei Jahre Zeit, bis zum 18. Januar 2016, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für Hersteller gab es eine einjährige Übergangsfrist, um Änderungen an ihren Konstruktionen vorzunehmen. Die Richtlinie 2013/53/EU wird auch als RCD (Recreational Craft Directive) bezeichnet. Außerdem legt die Durchführungsverordnung 2017/1 zur RCD die Kennzeichnung fest.

Was ist die Sportbootrichtlinie (RCD)?

Die Richtlinie über Sportboote (RCD) regelt das Inverkehrbringen von Sportbooten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie gilt für alle Sportboote mit einer Rumpflänge zwischen 2,5 und 24 Metern, unabhängig von der Art des Antriebs. Die meisten seit dem 16. Juni 1998 für Sport- und Freizeitzwecke hergestellten Wasserfahrzeuge müssen die RCD-Sicherheitsanforderungen erfüllen, um auf dem EWR-Markt oder im EWR in Betrieb genommen werden zu können.

Welche Wasserfahrzeuge müssen der RCD entsprechen?

  • Wasserfahrzeuge, die nach dem 16. Juni 1998 erstmals auf dem EWR-Markt in Verkehr gebracht wurden, oder
  • nach dem 16. Juni 1998 im EWR in Betrieb genommen wurden (unabhängig davon, ob sie im EWR hergestellt oder von außerhalb des EWR importiert wurden); oder
  • ein selbst gebautes Boot, das innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung in Verkehr gebracht wird, oder
  • aus einem Drittland ohne CE-Kennzeichnung importiert werden; oder
  • ein größerer Umbau eines Wasserfahrzeugs (z. B. ein Test- oder Rennboot, das auf Übereinstimmung mit der RCD überprüft wird)

Welche Wasserfahrzeuge müssen NICHT der RCD entsprechen?

  • Wasserfahrzeuge, die vor dem 16. Juni 1998 im EWR gebaut wurden; oder
  • die vor dem 16. Juni 1998 im EWR verwendet wurden; oder
  • die sich nur zu touristischen Zwecken oder im Transit in den EWR begeben (die Zeiträume sind nicht festgelegt); oder
  • Wasserfahrzeuge, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind,
  • Kanus, Kajaks, Gondeln und Tretboote,
  • Surfbretter und Segelbretter,
  • Historische Repliken,
  • Unterseeboote,
  • Luftkissenfahrzeuge und Tragflächenboote,
  • Wasserfahrzeuge, die für eine Besatzung und die Beförderung von Fahrgästen zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind (diese fallen unter eine andere Richtlinie),
  • Wasserfahrzeuge, die zur Verwendung durch den Hersteller gebaut wurden, sofern sie anschließend mindestens fünf Jahre lang nicht in Verkehr gebracht werden,
  • Wasserfahrzeuge mit äußerer Verbrennung und Dampfantrieb, die mit Kohle, Koks, Holz, Öl oder Gas betrieben werden; oder
  • Amphibienfahrzeuge, d. h. ein Kraftfahrzeug auf Rädern oder Ketten, das sowohl auf dem Wasser als auch auf festem Boden fahren kann.

Wer ist für die Einhaltung der Sportboot-Vorschriften verantwortlich?

Die Organisation oder Person, die das Wasserfahrzeug erstmals in Verkehr bringt (EWR), ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Die Inbetriebnahme ist hierbei dasselbe wie das Inverkehrbringen. Ein in den EWR eingeführtes Wasserfahrzeug muss vom Importeur mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

Was sind die Pflichten des Bauherrn/Herstellers von Sportbooten?

  • Füllen Sie für jedes Modell oder jede Familie von Wasserfahrzeugen ein technisches Konstruktionsdossier (TCF) aus.
  • Erstellen Sie ein Benutzerhandbuch in der Sprache des Landes, in dem das Wasserfahrzeug vermarktet wird.
  • Legen Sie eine schriftliche Konformitätserklärung vor.
  • Kennzeichnen Sie das Wasserfahrzeug mit einem CE-Zeichen (in der Regel auf dem Typenschild)

Der Hersteller muss diese Anforderungen erfüllen, auch wenn er ein Selbstbewertungsmodul verwendet.

Welche administrativen Anforderungen stellt die RCD an Sportboote?

Die RCD enthält sowohl administrative als auch schützende Anforderungen. Die administrativen Anforderungen bestehen darin, dass das Wasserfahrzeug das CE-Zeichen trägt und dass der Hersteller eine technische Informationsdatei erstellt. Für vollständige Wasserfahrzeuge oder Rümpfe muss dieses Dossier Prüfberichte oder Berechnungen enthalten, die zeigen, dass das Wasserfahrzeug unter den zu erwartenden Seebedingungen ausreichend stabil ist. Der Hersteller muss außerdem eine Konformitätserklärung ausfüllen.

Die RCD legt auch die Anforderungen für die Selbstzertifizierung durch den Hersteller des Wasserfahrzeugs oder für die Art der Prüfung durch eine benannte Stelle und/oder die Qualitätskontrollverfahren fest. Diese sind in einer Reihe von "Modulen" aufgeführt und richten sich nach der Größe des Wasserfahrzeugs, den Meeresbedingungen, unter denen es eingesetzt werden soll, und danach, ob beim Bau des Wasserfahrzeugs eine der einschlägigen harmonisierten Normen angewandt wurde.

Was sind die RCD-Schutzanforderungen an Sportboote?

In den Leitlinien sind die grundlegenden Anforderungen im Detail festgelegt. Sie beruhen auf den Bedingungen, für die das Wasserfahrzeug konzipiert wurde.

Es gibt insgesamt 30 verschiedene Rubriken für Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören Anforderungen an die Kennzeichnung, die Stabilität, den Brandschutz, die Gasausrüstung, den Motorschutz und viele andere Elemente. Einige sind bereits Gegenstand von harmonisierten Normen, andere sind in Vorbereitung.

Wie verläuft die Konformitätsbewertung?

Je nach Rumpflänge werden die Boote in Kategorien eingeteilt. Die folgenden Verfahren sind für Wasserfahrzeuge der Kategorien A, B, C und D gemäß Anhang I Abschnitt 1 erforderlich.

Wie verläuft die Konformitätsbewertung für Boote der Kategorien A und B?

Für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von weniger als 12 m: die interne Fertigungskontrolle mit Prüfungen (Modul Aa) gemäß Anhang VI,

Für Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von 12 m bis 24 m: die EG-Baumusterprüfung (Modul B) nach Anhang VII, ergänzt durch das Modul C (Konformität mit der Bauart) nach Anhang VIII, oder eines der folgenden Module: B + D, oder B + F, oder G oder H.

Wie verläuft die Konformitätsbewertung für Boote der Kategorie C?

Für Boote von 2,5 m bis 12 m Rumpflänge:

Wenn die harmonisierten Normen zu den Abschnitten 3.2 und 3.3 des Anhangs I eingehalten werden: die interne Fertigungskontrolle (Modul A) gemäß Anhang V,

Bei Nichteinhaltung der harmonisierten Normen zu den Abschnitten 3.2 und 3.3 des Anhangs I: die interne Fertigungskontrolle mit Prüfungen (Modul Aa) nach Anhang VI.

Für Boote von 12 m bis 24 m Rumpflänge:

Die EG-Baumusterprüfung (Modul B) nach Anhang VII, gefolgt von Modul C (Konformität mit der Bauart) nach Anhang VIII, oder eines der folgenden Module: B + D, oder B + F, oder G oder H.

Wie verläuft die Konformitätsbewertung für Boote der Kategorie D?

Für Boote von 2,5 m bis 24 m Rumpflänge: Interne Fertigungskontrolle (Modul A) gemäß Anhang V

Für die in Anhang II genannten Bauteile: Anwendung einer der folgenden Modul-Gruppen: B + C, oder B + D, oder B + F, oder G oder H.

Ist die Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich?

Die Kommission veröffentlicht eine Liste der benannten Stellen mit den ihnen zugewiesenen Kennnummern und den Aufgaben, für die sie benannt wurden, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Der Hersteller kann eine benannte Stelle auswählen und beauftragen, ihn bei der Herstellung und CE-Kennzeichnung des Wasserfahrzeugs zu unterstützen und zu beaufsichtigen.

Ist eine Prüfung meines Sportboots erforderlich?

Die benannte Stelle kann eine Prüfung des Moduls A, eine Prüfung eines oder mehrerer Wasserfahrzeuge aus der Produktion und eine oder mehrere zusätzliche Prüfungen gemäß Anhang VI verlangen. Die benannte Stelle stellt nach Abschluss aller Prüfungen einen Prüfbericht mit den Prüfergebnissen aus.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die RCD?

Die Nichteinhaltung der Anforderungen der RCD-Richtlinie oder die Nichtvorlage der entsprechenden Dokumente bei den Zoll- und/oder Marktüberwachungsbehörden kann zum Ausschluss des Wasserfahrzeugs, des Motors oder des Bauteils aus dem EU-Binnenmarkt führen. Achten Sie insbesondere auf Vorhandensein

  • der Identifikationsnummer,
  • des Benutzerhandbuchs und
  • der Bautafel.

Was ist die WIN-Identifikationsnummer?

Alle RCD-konformen Wasserfahrzeuge sind mit einer Wasserfahrzeug-Identifikationsnummer (WIN) (früher Craft Identification Number (CIN) und davor Hull Identification Number (HIN)) gekennzeichnet. Die WIN enthält

  • den Ländercode des Herstellers und
  • den von der nationalen Behörde des Mitgliedstaates zugewiesenen eindeutigen Herstellercode,
  • die eindeutige Seriennummer,
  • Monat und Jahr der Herstellung und
  • das Modelljahr.

Was muss ein RCD-konformes Benutzerhandbuch enthalten?

Jedes RCD-konforme Wasserfahrzeug muss mit einer Betriebsanleitung/Benutzerhandbuch geliefert werden. Die Betriebsanleitung muss alle Informationen enthalten, die für die sichere Verwendung des Produkts erforderlich sind, unter besonderer Berücksichtigung von Konfiguration, Wartung, regelmäßigem Betrieb, Prävention und Risikomanagement.

Was ist die Bautafel von Sportbooten?

An allen RCD-konformen Wasserfahrzeugen muss ein Herstellerschild, auch Typenschild oder Bautafel genannt, gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden. Dieses Typenschild enthält:

  • die CE-Kennzeichnung,
  • Name und Kontaktadresse des Herstellers,
  • die Kategorie Design,
  • die vom Hersteller empfohlene Höchstlast und
  • die Anzahl der Personen, die das Wasserfahrzeug während der Fahrt befördern wird.

Was ist bei einer nachträglichen Bewertung von Sportbooten zu beachten?

In einer nachträglichen Bewertung sind anstelle der Herstellerangaben die Kontaktdaten der benannten Stelle, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, und die Worte "nachträgliche Bewertung" anzugeben.

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