EU Aufzugrichtlinie richtig angewendet

EU Aufzugrichtlinie richtig angewendet

Die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU legt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen im Europäischen Wirtschaftsraum fest, gilt für Aufzüge in Gebäuden und Bauwerken sowie für betreffende Sicherheitskomponenten. Wirtschaftsbeteiligte müssen die Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie gegebenenfalls die Objektsicherheit gemäß der Aufzugsrichtlinie gewährleisten. Die Konformitätsbewertungsstelle, als neutrale und unabhängige Einrichtung, führt die Bewertungstätigkeiten für Aufzüge und Sicherheitsbauteile durch, während Importeure ihre Identität für Sicherheitsbauteile angeben und für deren sichere Handhabung verantwortlich sind. Hersteller oder Montagebetriebe sind für die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung verantwortlich, die die Einhaltung der Richtlinie und harmonisierter Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile bestätigt. Die CE-Kennzeichnung belegt die Produktkonformität mit Gesundheits- und Sicherheitsnormen, ist vor dem Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich und Hersteller/Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Richtlinienanforderungen entsprechen.

Erfahren Sie hier, welche Anforderungen die EU-Richtlinie 2011/65/EU stellt und wie das auf die CE-Kennzeichnung Ihres Produktes Einfluss nehmen kann.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter beim Inverkehrbringen Ihres Produkts im EWR und bei der Beurteilung von Spezialfällen. Wir unterstützen Sie bei der CE-, UKCA- und anderen Kennzeichnungen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufzugsrichtlinie?

Die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch für Schrägaufzüge, sowie Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die vom Hersteller hergestellt werden und im EWR auf den Markt gebracht werden.

Wann wird die Aufzugsrichtlinie angewendet?

Die Aufzugsrichtlinie gilt für Aufzüge, die dauerhaft in Gebäuden und Bauwerken eingesetzt werden und deren bestimmungsgemäßer Gebrauch die Beförderung von Personen oder Waren ist. Sie gilt auch für Sicherheitsbauteile für Aufzüge.

Was sind die Aufgaben der Wirtschaftsbeteiligten hinsichtlich Richtlinie 2014/33/EU?

Der wirtschaftliche Betreiber ist für die Einhaltung der Aufzugsrichtlinie für Aufzüge und Sicherheitsbauteile verantwortlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Personen und gegebenenfalls die Sicherheit des Objekts zu gewährleisten.

Wer führt die Konformitätsbewertung von Aufzügen und ihren Sicherheitsbauteilen durch?

Die Konformitätsbewertungsstelle, eine von den Mitgliedstaaten notifizierte Stelle, führt die Konformitätsbewertungstätigkeiten durch, einschließlich Kalibrierung, Prüfung, Zertifizierung und Inspektion. Als Konformitätsbewertungsstelle wird eine neutrale und unabhängige Prüfstelle bezeichnet, die sich mit der Konformitätsbewertung befasst, d.h. mit der Prüfung und Bescheinigung bestimmter Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen. Die Person, die die Konformitätsbewertung durchführt, darf kein Wirtschaftsakteur sein.

Was muss ein Importeur angeben, um Sicherheitsbauteile für Aufzüge auf den EWR-Markt zu bringen?

Die Importeure von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sollten ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie ihre Postanschrift angeben, unter der sie kontaktiert werden können. Der Einführer ist auch für die sichere Handhabung der Sicherheitsbauteile für Aufzüge verantwortlich.

Wer stellt die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge aus?

Der Hersteller oder Montagebetrieb stellt eine Konformitätserklärung aus, um die in der Aufzugsrichtlinie geforderten Informationen über die Konformität der Aufzüge und ihrer Sicherheitsbauteile mit der Richtlinie und ihren harmonisierten Normen rechtlich zu erklären.

Was ist unter einer Konformitätsbewertung für Aufzüge zu verstehen?

Die Konformitätsbewertung stellt sicher, dass die in der Aufzugsrichtlinie genannten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an Aufzüge und ihre Sicherheitsbauteile erfüllt sind. Auf die Konformitätsbewertung folgen die Prüfung, Kalibrierung, Zertifizierung und Inspektion.

Wer ist der Hersteller von Aufzügen?

Ein Hersteller ist eine juristische Person, die Sicherheitsbauteile für Aufzüge herstellt bzw. entwickeln und herstellen lässt und das Produkt unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Verkehr bringt.

Was ist mit "CE-Kennzeichnung" für Aufzüge gemeint?

Die CE-Kennzeichnung zeigt die die Produkt-Konformität mit Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutznormen an. Sie muss auf allen Produkten angebracht werden, bevor diese innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden. Zur Kennzeichnung mit CE müssen Hersteller/Händler von Aufzügen und ihren Sicherheitsbauteilen sicherstellen, dass ihre Produkte die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen erfüllen. Durch jahrelange Erfahrung kann easyCE das Konformitätsbewertungsverfahren mit seinen CE-Experten für Sie vereinfachen und beschleunigen.

Was sind die wichtigsten Aufgaben des Montagebetriebes von Aufzügen?

SDer Installateur hat die folgenden Aufgaben:

  • Der Installateur muss sicherstellen, dass Entwurf, Herstellung, Installation und Prüfung den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Der Montagebetrieb muss auf dem Aufzug seinen Namen oder seine Marke und seine Kontaktadresse angeben. Alle Informationen über den Montagebetrieb müssen in einer für den Endnutzer verständlichen Sprache abgefasst sein.
  • Nach dem Inverkehrbringen des Aufzugs muss der Montagebetrieb die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung 10 Jahre lang aufbewahren.

Welches sind die Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge?

Sicherheitsbauteile für Aufzüge müssen eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen:

  • Die Konformität mit dem Baumuster kann durch eine stichprobenartige Prüfung der Sicherheitsbauteile für Aufzüge sichergestellt werden.
  • Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung.
  • Die Konformität des Typs der Sicherheitsbauteile für Aufzüge wird auf Grundlage der Produktqualitätssicherung gemäß der Richtlinie bestimmt.

Was müssen Wirtschaftsakteure gegenüber der Marktaufsichtsbehörde zu Sicherheitsbauteilen von Aufzügen angeben?

Der Wirtschaftsakteur muss der Marktüberwachungsbehörde mitteilen,

  • von wem sie ein Sicherheitsbauteil für Aufzüge bezogen haben und
  • an welche Wirtschaftsunternehmen sie die Sicherheitsbauteile für Aufzüge geliefert haben.

Was muss in der EU-Konformitätserklärung enthalten sein?

Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und nachgewiesen sind. Die EU-Konformitätserklärung muss nach dem Muster in Anhang II aufgebaut sein, die in den einschlägigen Anhängen V bis XII angegebenen Elemente enthalten und auf dem neusten Stand gehalten werden. Sie muss in eine Sprache übersetzt werden, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Aufzüge und ihre Sicherheitsbauteile in Verkehr gebracht werden, leicht verständlich ist.

Was ist eine EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge?

Die EU-Baumusterprüfung ist ein Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der technische Entwurf von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge von der benannten Stelle geprüft wird. Bei bestandener Prüfung bescheinigt sie, dass der technische Entwurf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Was sind die notifizierenden Behörden?

Jeder EWR-Mitgliedsstaat benennt eine notifizierende Behörde für die Durchführung der erforderlichen Verfahren zur Bewertung, Notifizierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (benannten Stellen) benannt.

Welche Anforderungen stellen notifizierende Behörden an die benannten Stellen?

Im Folgenden sind einige grundlegende Anforderungen der notifizierenden Behörden aufgeführt.

  • Die Konformitätsbewertungsstelle darf weder der Hersteller, der Konstrukteur, der Installateur, der Lieferant, der Käufer, der Eigentümer, der Benutzer noch der Vertreter einer dieser Parteien sein.
  • Eine Konformitätsbewertungsstelle oder ihre Mitarbeiter müssen über ausreichende Kompetenz, Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Konformitätsbewertung ohne externe oder interne Einflüsse oder Druckmittel, die die Beurteilung und die Ergebnisse beeinflussen könnten, durchzuführen.

Wie geht man mit den Risiken um, die von Aufzügen und ihren Sicherheitskomponenten ausgehen?

Marktüberwachungsbehörden bewerten, ob Aufzüge und ihre Sicherheitsbauteile eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder Gegenständen darstellen. Wirtschaftsakteure arbeiten zu diesem Zweck mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Stellen die Marktüberwachungsbehörden fest, dass ein Aufzug nicht der Aufzugsrichtlinie entspricht, muss der Montagebetrieb unverzüglich geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen, damit der Aufzug mit der Aufzugsrichtlinie in Einklang gebracht wird.

Welche Verpflichtungen haben Hersteller und Installateur eines Aufzugs im Hinblick auf die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften?

Hersteller und Montagebetrieb sollten eine Risikobewertung durchführen, um alle mit dem Produkt verbundenen Risiken zu ermitteln. Die ermittelten Risiken der Aufzüge oder Sicherheitsbauteile müssen daraufhin iterativ konstruktiv verringert werden, bis die Restrisiken vernachlässigbar sind.

Welche grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gibt es an Aufzüge?

Die Liste besteht aus folgenden Punkten:

  • Der Träger jedes Aufzugs muss ein Fahrkorb sein, der stark genug ist und genügend Platz bietet, um Personen und die vom Montagebetrieb festgelegte Nennlast des Aufzugs zu befördern.
  • Die Aufhängungs- und Stützvorrichtungen des Aufzugs müssen aus hochwertigem Material bestehen und so konstruiert sein, dass das Risiko eines Sturzes minimiert wird.
  • Aufzüge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein normales Anfahren bei Überschreiten der Nennlast verhindert wird.
  • Die Aufzüge müssen mit einem Überdrehzahlregler ausgestattet sein.
  • Es muss ein System zur Verhinderung des freien Falls installiert werden, das unabhängig von den Aufhängungsmitteln des Fahrzeugs ist.
  • Fahrschachttüren und Glasteile eines Aufzugs müssen feuerbeständig sein.

Welche Anweisungen und Dokumente müssen Aufzügen beigefügt werden?

Die Anleitungen müssen erstens Zeichnungen und Diagramme enthalten, die für den normalen Gebrauch sowie für Wartung, Inspektion, Reparatur, regelmäßige Kontrollen und Rettungsmaßnahmen erforderlich sind. Zweitens muss ein Logbuch vorhanden sein, in dem alle Aufzeichnungen über Reparaturen und regelmäßige Überprüfungen festgehalten werden.

Welche Sicherheitsbauteile für Aufzüge werden normalerweise verwendet?

Mögliche Sicherheitskomponenten für Aufzüge sind:

  • Vorrichtung zum Verriegeln von Schachttüren
  • Vorrichtungen zur Verhinderung von Stürzen
  • Geschwindigkeitsbegrenzende Geräte
  • Energiespeichernde Puffer
  • Sicherheitsvorrichtungen an Hebern von Hydraulikkreisen
  • Elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsstromkreisen

Was sind die wichtigsten Schritte, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen?

Nachfolgend sind die Schritte zur Erlangung des CE-Zeichens aufgeführt:

  • Die Hersteller von Aufzügen und ihren Sicherheitsbauteilen müssen die Aufzugsrichtlinie erfüllen.
  • Sie überprüfen die produktspezifischen Anforderungen.
  • Erstellung und Bereithaltung der technischen Unterlagen, einschließlich einer Beschreibung des Produkts, der für das Produkt geltenden Normen, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, sowie der Fertigungszeichnungen und Entwürfe.
  • Eine benannte Stelle prüft die Konformität des Produkts durch eine Konformitätsbewertung.

Welche Regeln und Bedingungen gelten für die Anbringung der CE-Kennzeichnung?

Im Folgenden sind einige Regeln und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung aufgeführt:

  • Die CE-Kennzeichnung ist sichtbar an jedem Fahrkorb und seinen Sicherheitsbauteilen anzubringen. Wenn dies nicht möglich ist, ist ein separates Etikett an den Sicherheitsbauteilen für Aufzüge anzubringen.
  • Die CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, bevor Aufzüge und ihre Sicherheitsbauteile in Verkehr gebracht werden.
  • Hinter der CE-Kennzeichnung von Aufzügen und ihren Sicherheitsbauteilen steht die Kennnummer der benannten Stelle, die an den folgenden Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war:
    • Abschließende Inspektion
    • Überprüfung der Einheit
    • Qualitätssicherung
    • Produktqualitätssicherung (Sicherheitskomponenten)
    • Umfassende Qualitätssicherung (Sicherheitskomponenten)
    • Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung der Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • Die Kennnummer der benannten Stelle ist von ihr selbst oder ihrem Bevollmächtigten anzubringen.
  • Eine benannte Stelle prüft die Konformität des Produkts durch eine Konformitätsbewertung.

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