Spielzeug Richtlinie richtig angewendet: Diese Anforderungen resultieren für Ihr CE-konformes Produkt

Spielzeug Richtlinie richtig angewendet: Diese Anforderungen resultieren für Ihr CE-konformes Produkt

Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeugen setzt strenge Sicherheitskriterien für in der EU vermarktete Spielzeuge fest. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 88/378/EWG und berücksichtigt technologische Entwicklungen sowie bisher unbekannte Sicherheitsaspekte. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Spielzeug sowohl allgemeine (wie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Kinder und Betreuer) als auch spezielle Risiken (z. B. physikalische, chemische, elektrische) erfüllt. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst Spielzeuge, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind, mit Ausnahmen wie Spielplatzgeräten für die öffentliche Nutzung, Spielautomaten für öffentlichen Gebrauch, Spielzeug-Dampfmaschinen, spielzeugähnlichen Produkten mit Verbrennungsmotoren und bestimmten Katapulten und Schleudern. Zusätzlich zur Spielzeugrichtlinie müssen Hersteller die technischen Details in harmonisierten Normen wie EN 71 und EN 62115 beachten, da die Richtlinie grundlegende Sicherheitsanforderungen festlegt, aber technische Details in diesen Normen spezifiziert werden.

CE-Kennzeichnung von Spielzeug

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hintergrund

Spielzeug spielt eine wichtige Rolle in der Entwicklung eines Kindes. Deshalb muss es für Kinder sicher sein. Die Gewährleistung, dass in der EU vermarktetes Spielzeug Kinder nicht gefährdet, ist eine wichtige Priorität. Die EU-Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass Spielzeug die strengsten Sicherheitsanforderungen der Welt erfüllt, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien in Spielzeug.

Worum geht es in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug?

Die Richtlinie legt die Sicherheitskriterien fest, die Spielzeug erfüllen muss, bevor es in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Spielzeug muss auch alle anderen für es geltenden EU-Rechtsvorschriften einhalten. Diese Sicherheitsanforderungen sind in zwei Gruppen unterteilt:

  • allgemeine Risiken (Artikel 10 Absatz 2): Gesundheit und Sicherheit von Kindern sowie von anderen Personen wie Eltern oder Betreuern
  • besondere Risiken (Anhang II) hängen in erster Linie mit den Eigenschaften des Spielzeugs zusammen: physikalische und mechanische, entzündliche, chemische, elektrische, hygienische und radioaktive Risiken

Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ersetzt die frühere Richtlinie 88/378/EWG. Sie passte den Rechtsrahmen an die technologischen Entwicklungen und bisher unbekannte Sicherheitsaspekte an. Die Anwendung und Durchsetzung sind auf den sogenannten "neuen Rechtsrahmen" abgestimmt.

Vom Design über die Produktion bis hin zum Endprodukt im Laden muss Spielzeug eine komplexe Kombination von Anforderungen erfüllen und deren Einhaltung nachweisen.

Was ist der Anwendungsbereich der Richtlinie?

Die Richtlinie definiert Spielzeuge als: "Produkte, die dazu bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden, unabhängig davon, ob dies ausschließlich geschieht oder nicht". In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen die definierten Produkte mit Ausnahme der Folgenden:

  • Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung;
  • Spielautomaten, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind;
  • Spielzeug-Dampfmaschinen;
  • mit Verbrennungsmotoren ausgestattete Spielzeugfahrzeuge;
  • Katapulte und Schleudern.

Was muss ich außer der Spielzeugrichtlinie beachten?

Da die Richtlinie grundlegende Sicherheitsanforderungen (d. h. nur allgemeine Grundsätze) enthält, werden die technischen Einzelheiten in harmonisierten Normen (EN 71 und EN 62115) geregelt.

Warum ist es wichtig, dass die Produkte der Richtlinie entsprechen?

Spielzeug, das in der EWG in Verkehr gebracht wird, muss den einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entsprechen, um öffentliche Interessen, wie Gesundheit und Sicherheit durch Verbraucher- und Umweltschutz zu garantieren.

Die Richtlinie ermöglicht den freien Verkehr von sicherem Spielzeug in allen EU-Mitgliedstaaten. Spielzeug, das die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen nicht erfüllt, darf nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Die Wirtschaftsakteure sind entsprechend ihrer Rolle in der Lieferkette für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Welche Verpflichtungen bestehen für die Wirtschaftsbeteiligten?

Zu den Wirtschaftsakteuren, denen die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ausdrückliche Verpflichtungen auferlegt, gehören Hersteller und ihre Bevollmächtigten, Importeure und Händler, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Welche Verpflichtungen bestehen für die Wirtschaftsbeteiligten?

Was muss ich dokumentieren?

Alle europäischen Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung verpflichten die Hersteller von Non-Food-Produkten, vor der endgültigen Konformitätserklärung eine technische Dokumentation zu erstellen, die auch als "technische Unterlagen" oder "Dossier" bezeichnet wird. Die technischen Unterlagen müssen nachweisen, dass ein Produkt die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt. Das technische Dossier

  • enthält alle relevanten Daten über die Mittel zur Gewährleistung der Konformität,
  • ist in einer der EU-Amtssprachen abgefasst und
  • muss nach dem Inverkehrbringen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

easyCE berät Sie gerne zu allgemeinen und detaillierten Fragen zu technischen Unterlagen.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Die CE-Konformitätserklärung ist ein rechtliches Dokument, in dem ein Hersteller förmlich erklärt, dass ein Produkt den wesentlichen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen der einschlägigen Richtlinien entspricht. Mit der Erstellung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die CE-Konformität des Produkts. Die Konformitätserklärung wird erst nach der Zusammenstellung der technischen Dokumentation (auch als technisches Dossier bezeichnet) ausgestellt. easyCE kann Sie bei dem Konformitätsbewertungsverfahren mit jahrelanger Erfahrung unterstützen und eine Konformitätserklärung für Sie vorbereiten.

Was sind die Konformitätsbewertungsverfahren?

Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem ein Hersteller nachweist, dass sein Spielzeug die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt. Wer das Verfahren durchführen muss und wie es abläuft, ist in der Richtlinie genau festgelegt. Die Konformitätsbewertung kann je nach Art des Spielzeugs nach einer von zwei Methoden durchgeführt werden: Selbstüberprüfung oder Prüfung durch Dritte.

Wie funktioniert eine Selbstüberprüfung?

Die Selbstüberprüfung wird in Fällen angewandt, in denen harmonisierte Normen alle relevanten Sicherheitsaspekte eines Spielzeugs abdecken. In diesem Fall muss der Hersteller die bestehenden harmonisierten Normen anwenden und sicherstellen, dass das Spielzeug diesen Normen entspricht. Der Hersteller muss außerdem ein internes Produktionsverfahren einführen, das die Einschaltung einer benannten Stelle nicht erfordert. easyCE steht Ihnen auf Anfrage bei dem gesamten Prozess beratend oder aktiv zur Seite.

Wie funktioniert eine Prüfung durch Dritte?

Die Prüfung durch Dritte, oft als "EG-Baumusterprüfung" bezeichnet, ist erforderlich, wenn:

  • keine harmonisierten Normen für das Produkt existieren;
  • harmonisierte Normen von dem Hersteller nicht oder nur teilweise angewandt wurden;
  • eine oder mehrere harmonisierte Normen mit einer Einschränkung veröffentlicht wurden oder
  • der Hersteller der Ansicht ist, dass die Art, der Entwurf, die Konstruktion oder der Zweck des Spielzeugs eine Überprüfung durch Dritte erfordert.

Was sind benannte Stellen?

Benannte Stellen (BS oder notified bodies BS) führen EG-Baumusterprüfungen durch und stellen EG-Baumusterprüfbescheinigungen aus. Die EG-Baumusterprüfung ist eines der beiden möglichen Konformitätsbewertungsverfahren, mit denen Spielzeug in der EU in Verkehr gebracht werden kann. Die benannten Stellen werden von den einzelnen EU-Ländern benannt.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Sicherheitsbewertung und Konformitätsbewertung?

Das Ziel der Sicherheitsbewertung ist es, die potenziellen Gefahren eines Spielzeugs zu ermitteln und die potenzielle Exposition gegenüber diesen Gefahren zu bewerten. Ziel des Konformitätsbewertungsverfahrens ist es dagegen, den Nachweis zu erbringen, dass das Spielzeug den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie entspricht. Im Allgemeinen wird die Sicherheitsbewertung erstellt, bevor das Spielzeug dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wird. Sie kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Beide Verfahren müssen abgeschlossen sein, bevor das Spielzeug in Verkehr gebracht wird.

Unabhängig von der Art des erforderlichen Konformitätsverfahrens müssen die Hersteller von Spielzeug stets eine Analyse aller Gefahren (d. h. besonderer Risiken), die von dem Spielzeug ausgehen können, und eine Bewertung der potenziellen Exposition gegenüber solchen Gefahren vornehmen.

Was folgt auf die Feststellung der Konformität?

Die CE-Dokumentation wird erstellt und die CE-Kennzeichnung angebracht. Auch bei diesen Schritten steht Ihnen die Expertise von easyCE zur Verfügung.

Was ist bei der CE-Kennzeichnung zu beachten?

Spielzeugprodukte müssen das CE-Zeichen tragen, um ihre Konformität anzuzeigen. Nur dann dürfen sie auf dem EU-Markt verkauft werden. Die CE-Kennzeichnung muss dauerhaft auf dem Produkt, der Verpackung und der Gebrauchsanweisung angebracht sein. Sie muss

  • sichtbar, leserlich und unverwischbar angebracht werden und
  • wenn sie von außen nicht sichtbar ist, auf der Verpackung stehen.
Was ist bei der CE-Kennzeichnung zu beachten?

Welche Dokumente benötige ich für CE-Konformität?

Notwendige Dokumente sind unter anderem:

  • CE-Konformitätserklärung (DoC) (siehe oben)
  • Gebrauchsanweisung inklusive:
    1. Identifikations-/Typen-/Modellnummer
    2. Anweisungen zur Installation des Produkts
    3. Übersicht über die relevanten Teile und Teilebezeichnungen
    4. Sicherheitshinweise
    5. Anweisungen zur Verwendung
    6. Anweisungen zum Aufladen und/oder Nachfüllen
    7. Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung des Produkts
  • Technisches Dossier (siehe oben)
  • Warnungen

easyCE erstellt oder überprüft notwendige Dokumente gerne für Sie.

Die Kennzeichnung der Warnhinweise muss deutlich sichtbar, verständlich und genau sein und in einer Sprache (oder mehreren Sprachen) erfolgen, die von den Verbrauchern leicht verstanden wird, wie von dem Mitgliedstaat, in dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird, gefordert.

Wo finde ich Informationen zu besonderen Warnhinweisen?

Für bestimmte Kategorien von Spielzeug sind besondere Warnhinweise erforderlich. Sie sind in Anhang V der Spielzeug-Richtlinie zu finden.

Wir helfen Ihnen bei der CE-Kennzeichnung
Ihres Produkts