Gasgeräte-Verordnung richtig angewendet: Diese Anforderungen resultieren für Ihr CE-konformes Produkt

Gasgeräte-Verordnung richtig angewendet: Diese Anforderungen resultieren für Ihr CE-konformes Produkt

Die Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe regelt die Eigenschaften von Gasgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum. Erfahren Sie welche Anforderungen für die CE-Kennzeichnung aus der Gasgeräte-VO resultieren. Die Verordnung legt grundlegende Regeln für Produkte fest, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Häufig muss neben der Konformitätsbewertung nach Gasgeräte-VO auch die die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie und der EMV-Richtlinie geprüft werden.

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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Ziele der Verordnung (EU) 2016/426?

Die Verordnung über Gasverbrauchseinrichtungen (GAR) legt grundlegende Regeln für Geräte und Armaturen fest, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, um die Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern zu gewährleisten, die auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden sollen. Die Verordnung ist die überarbeitete Fassung der Vorgängerrichtlinie 2009/142/EG für Gasverbrauchseinrichtungen. Die GAR befasst sich auch mit der Energieeffizienz der Produkte, in Übereinstimmung mit den spezifischeren EU-Rechtsvorschriften zum Ökodesign. Außerdem muss der Hersteller für Gasgeräte, die elektrische Bauteile enthalten, Berichte über die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie und der EMV-Richtlinie zur Verfügung stellen, die unter diese Verordnung fallen. Die folgenden wichtigen Definitionen aus Artikel 2 der Verordnung verdeutlichen das Ziel der Verordnung:

Gasförmiger Brennstoff: "ist jeder Brennstoff, der sich bei einer Temperatur von 15 °C und einem absoluten Druck von 1 bar in gasförmigem Zustand befindet".

Geräte: "Geräte, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und zum Kochen, Kühlen, Klimatisieren, Heizen, zur Warmwasserbereitung, zur Beleuchtung oder zum Waschen verwendet werden, sowie Gebläsebrenner und Heizkörper, die mit solchen Brennern ausgestattet werden".

Armaturen: "Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen sowie deren Unterbaugruppen, die zum Einbau in ein Gerät oder zum Zusammenbau zu einem Gerät bestimmt sind".

Was ist der wesentliche Inhalt der Verordnung (EU) 2016/426?

  • Die in der Verordnung festgelegten grundlegenden Anforderungen gelten für Haushalts- und Nicht-Haushaltsgeräte sowie für Armaturen, die zum Einbau in diese Geräte bestimmt sind. Bei den Armaturen handelt es sich um Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen und Unterbaugruppen. Die Verordnung gilt auch für alle neuen oder gebrauchten Geräte, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern eingeführt werden.
  • Die grundlegenden Anforderungen sind in Anhang 1 der Verordnung aufgeführt. Die Hersteller sind dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Anforderungen zu gewährleisten. Für Importeure und Händler gelten die gleichen Verpflichtungen wie für die Hersteller.
  • Die Regeln für die Anwendung der CE-Konformität von Gasgeräten und Armaturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sind in Anhang III der Verordnung aufgeführt. Anhang III enthält auch Regeln für das Konformitätsbewertungsverfahren und die Koordinierung der benannten Stellen.
  • In Kapitel V der Verordnung sind die Regeln für die EU-Marktüberwachung festgelegt.

Was wird in den Anhängen des GAR dargestellt und warum sind sie wichtig?

Die Anhänge der GAR enthalten wichtige Hinweise zur Einhaltung der Verordnung.

Anhang I: Er enthält die grundlegenden Anforderungen, die ein Gerät oder eine Armatur erfüllen muss, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht wird. Es wird nicht angegeben, wie diese Anforderungen erfüllt werden müssen, so dass die Hersteller bei der Wahl der technischen Lösungen flexibel sind.

Anhang II: Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die Gasversorgungsbedingungen

Anhang III: Konformitätsbewertung für Geräte und Armaturen

Anhang IV: CE-Kennzeichnung und Aufschriften

Anhang V: EU-Konformitätserklärung

Für welche Produkte gilt die Verordnung?

Der Anwendungsbereich der GAR ist auf Geräte beschränkt, die gasförmige Brennstoffe verbrennen und für folgende Zwecke verwendet werden

  • Kochen
  • Heizung
  • Erzeugung von Warmwasser
  • Kältetechnik
  • Beleuchtung und Waschen
  • Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und -baugruppen

Die Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Speziell für industrielle Prozesse entwickelte Produkte
  • Produkte für den Einsatz in Flugzeugen und Eisenbahnen
  • Produkte für Forschungszwecke
  • Geräte mit historischem oder künstlerischem Wert, z. B. Antiquitäten

Was sind die verschiedenen Beispiele für Produkte, die unter die GAR fallen?

  • Kamine & Öfen
  • Heizungen (Strahlungsheizungen, Deckenheizungen, Terrassenheizungen, Tischheizungen)
  • Herde
  • Heizkessel
  • Campingausrüstung
  • Warmwasserbereiter
  • Catering-Ausrüstung
  • Brennstoffzellen
  • Sterling-Motoren
  • Brennstoffzellen-Systeme
  • Spezialisierte Artikel
  • LPG-Geräte
  • Wasserstoffbetriebene Geräte
  • Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion für Privathaushalte und andere Haushalte zur Raumheizung usw.

Wie unterscheidet sich die Verordnung (EU) 2016/426 zur Vorgängerrichtlinie 2009/142/EG?

  • Die Gültigkeit aller Dokumente aus der GAD (2009/142/EG), der alten Regelung, endete mit der Aktivierung der GAR-Verordnung am 21.04.2018. Die nach der alten Verordnung ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigungen bleiben weiterhin gültig.
  • Die maximale Betriebstemperatur von 105°C0 wurde in der GAR-Verordnung gestrichen.
  • Die neue Verordnung GAR schreibt vor, dass die Risikoanalyse in die technischen Unterlagen der Hersteller aufgenommen werden muss.
  • Gemäß der neuen GAR ist die Anbringung des CE-Zeichens auf den Geräten obligatorisch geworden.
  • Neben den Herstellern sind auch Händler und Einzelhändler für die CE-Kennzeichnung zuständig.
  • Kohlenmonoxid-Grenzwerte sind für alle Geräte mit oder ohne Rauchabzug verbindlich geworden.
  • Die Flammendurchschlagsicherung ist nun für alle Geräte in der GAR verbindlich vorgeschrieben.

Gültigkeitszeiträume:

Die GAR schreibt eine maximale Gültigkeitsdauer von zehn Jahren für EU-Baumusterprüfbescheinigungen ab dem Datum der Erstausstellung vor. Nach Ablauf dieser zehn Jahre läuft die Bescheinigung ab, und der Hersteller muss einen neuen Antrag stellen, wobei eine Neubewertung der Produkte erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Produkte der Verordnung entsprechen. Außerdem müssen die benannten Stellen alle Änderungen an den Produktstufen im Auge behalten und feststellen, ob die zugelassenen Geräte noch die grundlegenden Anforderungen der Verordnung erfüllen. Wird festgestellt, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, sind die benannten Stellen verpflichtet, den Hersteller zu informieren, damit die Zertifizierung entsprechend aktualisiert werden kann.

Wie und wann ist die Einhaltung von EN-Normen erforderlich?

Harmonisierte Normen begründen eine Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen der Verordnung, deren Referenznummern im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig.

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine vollständige Harmonisierungsvorschrift, die klarstellt, welche Anforderungen jedes Gasgerät und jede Armatur erfüllen muss. Die neue Verordnung GAR enthält eine ausgearbeitete Terminologie der geltenden Normen, um die Anwendung der Rechtsvorschriften zu erleichtern. Mit der Verordnung wird auch ein harmonisierter Inhalt für die Mitteilung der Gasversorgungsbedingungen in den EU-Ländern eingeführt. Diese ermöglicht den Entwurf und die Konstruktion sicherer und ordnungsgemäß funktionierender Produkte.

EN 161 ist ein Beispiel für eine harmonisierte europäische CEN Norm, die für die Gasgeräteverordnung angenommen wurde und die Sicherheits-, Bau- und Leistungsanforderungen für elektrisch betriebene automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte festlegt.

Welcher Weg führt zur CE-Kennzeichnung?

"Die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung und ihr Verhältnis zu anderen Kennzeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegt. Die Regeln für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Geräten und Ausrüstungen sollten in dieser Verordnung festgelegt werden", heißt es in der Verordnung.

Die GAR verlangt stets die Beteiligung Dritter an der Konformitätsbewertung von Produkten.

Die Hersteller müssen die Konformität ihrer Produkte mit den Anforderungen der Gasgeräteverordnung bewerten, bevor sie sie auf den EU-Markt bringen. Dies kann durch technische Lösungen erreicht werden, die in den harmonisierten europäischen Normen enthalten sind, die für diese Verordnung für verschiedene Produkttypen angenommen wurden. Eine eingehendere Untersuchung der grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung für die CE-Konformität kann in Artikel 8 und den Artikeln 13 bis 18 der Verordnung nachgelesen werden.

Bei serienmäßig hergestellten Geräten besteht das Verfahren aus zwei Phasen:

  • Wie in Anhang II Nummer 1 der Richtlinie erläutert, umfasst die erste Phase die EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle.
  • In der zweiten Phase muss der Hersteller entweder eine von drei EG-Konformitätserklärungen für Baumuster ausfüllen oder sich für das EG-Prüfverfahren entscheiden. Anhang II Nummern 2-5 der Richtlinie enthält Einzelheiten zu diesen Verfahren.

In Fällen, in denen das Gerät als Einzelstück oder in kleinen Mengen hergestellt wird, kann sich der Hersteller für die EG-Prüfung nach Einzelstück entscheiden, die in Anhang II Nummer 6 beschrieben ist.

Nach Abschluss des Konformitätsbescheinigungsverfahrens kann die CE-Kennzeichnung auf einem am Gerät angebrachten Datenschild angebracht werden, das nicht entfernt oder wiederverwendet werden kann. Die CE-Kennzeichnung sollte nicht auf Armaturen angebracht werden, obwohl diese von einer Konformitätsbescheinigung begleitet werden müssen.

Was sind die wichtigsten Elemente des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen?

Im Folgenden sind die wichtigsten Elemente aufgeführt, die bei der Einhaltung der CE-Kennzeichnung zu berücksichtigen sind:

  • Was sind EG-Baumusterprüfungen? Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, mit dem eine anerkannte Prüfstelle bewertet und bescheinigt, dass das Produkt der einschlägigen Verordnung entspricht.
  • Was ist der notwendige Inhalt der technischen Unterlagen für Gasgeräte? Die wichtigsten Bereiche, in denen eine Dokumentation in einem Design History File (technisches Dossier) unbedingt erstellt und gepflegt werden muss, sind;
    1. eine allgemeine Beschreibung des Geräts oder der Armatur;
    2. Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Unterbaugruppen, Schaltkreisen usw. zusammen mit den erforderlichen beschreibenden Erläuterungen;
    3. eine Liste der ganz oder teilweise anwendbaren harmonisierten Normen;
    4. die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, der durchgeführten Prüfungen usw.;
    5. Prüfberichte;
    6. Anleitungen für die Installation und den Gebrauch;
    7. Anweisungen für Armaturen;

Wie misst und analysiert man das Risiko bei Gasgeräten?

Die Gasgeräteverordnung legt genaue Maßnahmen zur Bewertung und Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit Gasgeräten fest. Hersteller müssen Risiken, die mit Planung und Konstruktion verbunden sind, so weit wie möglich eliminieren und notwendige Vorsichtsmaßnahmen für unvermeidbare Risiken umsetzen. Hersteller sind verpflichtet, mehrere Schlüsselbereiche zu analysieren, die Risiken für Gasgeräte darstellen, darunter Herstellungsfehler, Installationsfehler, Komponentenausfälle und Fehler von Benutzern. Um die Gesamtsicherheit zu gewährleisten, sollten Gasgerätehersteller spezifischen Sicherheitsmaßnahmen folgen, die durch eine Risikobewertung festgelegt werden können. Die Verordnung gestattet Herstellern die Wahl einer akzeptablen Methode für die Risikobewertung, die Dokumentation ist jedoch immer obligatorisch. Eine weit verbreitete Methode ist die "9-Felder-Matrix". Diese klassifiziert Risiken nach Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, wobei schwerwiegend oder mittelmäßig eingestufte Risiken durch konstruktive Lösungen behoben werden sollen, während Warnungen und Handlungsanweisungen geringfügige Risiken reduzieren können.

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