Kennzeichnung erledigt
Ganz "easy" mit unserer Hilfe
Wir erledigen Ihre gesamte CE-Kennzeichnung samt Begleitmaßnahmen, egal welche Branche.
Sie bringen nur noch das CE-Zeichen an.
Konformitätserklärung erledigt!
Sie erhalten eine unterschriftsreife Konformitätserklärung!
Risikobeurteilung erledigt!
Wir prüfen Ihre Maschine gegen relevante Richtlinien und Normen
Geltende Normen & RL angewandt!
Wir prüfen Ihre Maschine gegen relevante Richtlinien und Normen
Technische Dokumentation erstellt!
Sie erhalten eine pragmatische, benutzerfreundliche Bedienungsanleitung
CE-Zeichen angebracht!
Rundum Sorglos. Sie bringen nur noch das CE-Zeichen an
Über 300 CE-Kennzeichnung für Maschinen seit 2021 und jeden Tag mehr...
So bewerten Kunden uns insgesamt
So bewerten Kunden unsere Qualität
So bewerten Kunden unsere Preis-Leistung
Kennen und berücksichtigen Sie die Besonderheiten Ihrer Branche
Das müssen Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen berücksichtigen
Immer verantwortlich für Erstellung und Nachweis der CE-Kennzeichnung, ausser in Sonderfällen!
- Berücksichtigen Sie bereits bei der Produktentwicklung die Rahmenbedingungen aus Normen und Richtlinien, um sich den Mehraufwand einer Anpassung zum Konformitätsnachweis zu ersparen.
- Verwenden Sie nur CE-gekennzeichnete Komponenten in Ihrem Produkt um einen schlanken und effizienten Ablauf des Konformitäts-Nachweises sicherzustellen.
- Bedenken Sie als Inverkehrbringer, dass eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein zentraler Bestandteil der Produktkonformität ist.
- Egal ob Sie Inverkehrbringer sind oder nicht; aus Wettbewerbsgründen sollten Sie immer nur Produkte mit abgeschlossener CE-Kennzeichnung anbieten.
easyCE unterstützt Sie bei Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, bei der Erstellung einer konformen Bedienungsanleitung und allen Begleitmaßnahmen der Konformitätsbewertung.
Die Verantwortung für die Erstellung der CE-Kennzeichnung tragen Sie als Betreiber in manchen Fällen. CE-Nachweispflicht haben Betreiber immer!
- Als Betreiber können Sie für die CE-Kennzeichnung u.a. folgender Produkte verantwortlich sein: Maschinen, Elektro-Geräte, Medizinprodukte, Anlagen, etc.
- Insbesondere, wenn Sie einzelne Elemente oder Produkte miteinander kombinieren, entsteht für Sie als Betreiber eine CE-Kennzeichnungspflicht des entstehenden Verbundes.
- Auch wenn Betreiber Produkte zur Eigennutzung herstellen, obliegt ihnen die CE-Kennzeichnungspflicht, da Betreiber gegenüber ihren Mitarbeitern die Arbeit an konformen und sicheren Produkten gewährleisten müssen.
easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung. Zweifeln Sie die CE-Konformität eines erworbenen oder zu erwerbenden Produkts an? easyCE überprüft für Sie gerne die CE-Dokumentation.
Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung hat der Exporteur in den meisten Fällen.
- Exportieren Sie CE-kennzeichnungspflichtige Produkte in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums und geht das Produkt erst nach der Einfuhr an Ihren Kunden über, so liegt die Verantwortung der CE-Kennzeichnung bei Ihnen.
- Seien Sie darauf vorbereitet, die Produktkonformität mit allen geltenden Regeln gegenüber Zoll- und anderen Aufsichtsbehörden nachweisen zu können.
- Exportieren Sie ein Produkt in das Vereinigte Königreich, verhelfen wir Ihnen gerne zur UKCA-Konformität.
ezüglich CE und UKCA helfen wir Ihnen bei der Erstellung oder Prüfung der Unterlagen zur Konformitätsbewertung, welche Produktanalyse, Risikobeurteilung, Typenschild und die abschließende Konformitätserklärung umfassen. Ebenso prüfen wir Ihre Bedienungsanleitung und deren Inhalte auf Konformität.
Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung hat der Importeur in den meisten Fällen.
- Importieren Sie CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte aus einem Dritt-Land in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums, so tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Produkte eine CE-Kennzeichnung tragen und konform zu allen geltenden Richtlinien und Normen sind.
- Gegenüber dem Zoll und anderen Aufsichtsbehörden müssen Sie dies nachweisen können, da andernfalls die Einfuhr auf Ihre Kosten gestoppt werden kann. Sie sollten daher vor der Einfuhr vom Hersteller alle notwendigen Unterlagen zu allen Produkt-Komponenten und die Nachweise der korrekten Konformitätsbewertung erhalten haben.
- Bedenken Sie, dass auch eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein Teil der Produktkonformität ist.
easyCE unterstützt Sie bei Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, bei der Erstellung einer konformen Bedienungsanleitung und allen Begleitmaßnahmen der Konformitätsbewertung.
Mit easyCE ist CE-Kennzeichnung ganz "easy"
Ansatz zur CE-Kennzeichnung
Art und Weise der Unterstützung
Umfang der Unterstützung
Kontakt während Projektbearbeitung
easyCE
Vereinfacht CE-Kennzeichnung
Maximal flexibel und unbürokratisch
Rundum-Sorglos, oder modular - je nach Wunsch
Persönliche CE-Experte für Sie, der sich nach Ihren Wünschen richtet
andere CE-Dienstleister
Häufig ohne Augenmaß und unnötig kompliziert
Meist flexibel aber häufig bürokratisch
Meist flexibel im Unterstützungsumfang
Meist persönlicher Kontakt
CE Software
Folgt standardisiertem Prozess der Besonderheit nicht berücksichtigt
Doppelte Belastung für Sie: Software Verwaltung + Keine Unterstützung bei Bearbeitung
Nur entsprechend Software-Umfang und gekauften Modulen
Keine Kontakt
Wir sind überzeugt, Sie suchen
Unterstützung, die Ihnen Arbeit abnimmt
und nicht noch mehr
Arbeit verursacht
Referenzprojekte
CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung aller Lebensphasen einer Tunnelbohrmaschine zum Kupferbergbau in Australien
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für alle Lebensphasen einer Tunnelbohrmaschine zum Kupferbergbau in Australien. Das vollkommen neuartige Konzept der Verwendung mehrarmiger Schneidköpfe war während des Verfahrens besonders zu beachten. Neben den herkömmlichen Vorschriften wurden spezielle Vorgaben an Sicherheit und Technik berücksichtigt, die in Australien gelten.
RL & VO: MRL - 2006/30/EU, EMV - 2014/30/EU Niederspannung - 2014/35/EU DGRL - 2014/68/EU, ATEX - 2014/34/EU
CE-Kennzeichnung von Schaltschränken
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Schaltschränke. Insbesondere waren die Anforderungen aus der Maschinen-, EMV- und Niederspannungsrichtlinie bezüglich DIN EN 60204-1: 2019-06 und DIN EN IEC 61439-1: 2021-10 zu beachten. Es wurde ebenfalls eine Checkliste für die Auswahl an Komponenten erstellt, die spezielle Anforderungen (Lieferantenauswahl) erfüllen müssen.
Niederspannung - 2014/35/EU, EMV - 2014/30/EU
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung einer mobilen Satelliten-Kommunikationsanlage
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung nach EMV-Richtlinie bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für eine Satelliten-Kommunikationsanlage. Die Anlage sorgt für das redundante Weiterleiten von TCP/IP-Daten, um diese über zwei oder mehrere Satellitenantennen zu senden bzw. zu empfangen. Das System findet dort Anwendung, wo ein rascher Aufbau einer mobilen Kommunikationseinrichtung über große Entfernungen erforderlich ist.
RL & VO: RED - 2014/53/EU, Niederspannung - 2014/35/EU, EMV - 2014/30/EU,
Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für eine 2D-Laserschneidanlage
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren für eine 2D-Laserschneidanlage mit automatischem Plattenwechsler. Für die Laserschneidanlage wurde das gesamte Sicherheitskonzept, inkl. 2-strahliger Lichtschranke abgestimmt, das Performancelevel ermittelt, eine Produktanalyse erstellt und eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchgeführt. Besondere Anforderungen resultieren für die mechanischen Komponenten der Traverse für den Laserschneidkopf, insbesondere aber für die Kinematik des Plattenwechslers und Laserschneidkopf. Der Schneidprozess (Laserklasse 4) innerhalb der Kabine ist durch Laserschutzscheiben, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und der vollständigen Umhausung sicher vom Bediener abgeschirmt: Laserklasse 1 außerhalb der Maschine.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, EN 13675:2010-10 etc.
Mehr zu unseren Projektreferenzen und Erfolgsgeschichten erfahren
CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten
Schritt 1
Expertenmeinung anfragen
Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist. Seien Sie bereit Ihr Produkt in groben Zügen zu beschreiben.
Schritt 2
Angebot erhalten
Ist Ihr Produkt CE-Kennzeichnungspflichtig, so bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und alle Begleitmaßnahme an. In einem Telefonat erläutern wir gerne die notwendigen Schritte.
Schritt 3
Umsetzung arrangieren
Mit Beauftragung bekommen Sie Ihren persönlichen CE-Experten zugewiesen welcher Ihre CE-Kennzeichnung durchführt und Sie entlang des gesamten Prozesses begleitet. Ihr Experte steht Ihnen auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei CE-Kennzeichnung und allen Begleitmaßnahmen
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte gelten als Maschinen und müssen nach der 2006/42/EG eine CE-Kennzeichnung tragen?
Alle Produkte, die bewegliche Teile besitzen die nicht von menschlicher oder tierischer Kraft angetrieben werden. Egal ob die Maschine vollständig oder unvollständig ist die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung verpflichtend. Hierzu zählen auch auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte ebenso wie abnehmbare Gelenkwellen.
Welche weiteren Richtlinien müssen bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen berücksichtigt werden?
Welche Richtlinien in der Konformitätsbewertung berücksichtigt werden müssen hängt von der Beschaffenheit der Maschine ab. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen sehr häufig zusätzlich die ROHS-RL 2011/65/EU, die ATEX-RL 2014/32/EU, die EMV-RL 2014/30/EU und die Niederspannungs-RL 2014/35/EU berücksichtigt werden müssen
Müssen nur Hersteller oder auch Betreiber einer Maschine eine Konformitätsbewertung durchführen?
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet diese mit dem CE-Kennzeichen zu versehen und somit eine Konformitätsbewertung durchzuführen, wenn die Maschinen dazu bestimmt sind im EWR in Verkehr gebracht zu werden.
Neben der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller natürlich ein Typenschild, eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung liefern. Auch wenn Maschinen nur zum eigenen Gebrauch hergestellt werden muss ein Betreiber die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung durchführen.
Was passiert, wenn eine Maschine verändert oder umgebaut wird?
Wenn ein Betreiber eine bereits CE-gekennzeichnete Maschine in bestehende Anlagen einfügt, verbindet oder anderweitig umbaut, so muss häufig von einer wesentlichen Veränderung ausgegangen werden und die Konformitätsbewertung muss erneut durchgeführt werden.
Insbesondere dann, wenn leistungsfähigere Antriebe, neue Steuerung oder Schutzeinrichtungen angebracht werden. Die Beurteilung, ob eine Veränderung "wesentlich" ist anhand sicherheitsrelevanter Aspekte zu betrachten und häufig sehr schwierig. easyCE hilft Ihnen gerne bei dieser Beurteilung.
Wie grenzt sich die Maschinen-RL von der Niederspannung-RL ab?
In der Niederspannung-RL werden sechs Gruppen von Maschinen aufgeführt, die als elektrische und elektronische Produkte ausschließlich nach der Niederspannung-RL zu betrachten sind.
Diese sind elektrische- oder elektronische Produkte die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, Audio- und Videogeräte, informationstechnische Geräte, gewöhnliche Büromaschinen, Niederspannungsgeräte und -steuergeräte und Elektromotoren.
Muss die Risikobeurteilung nach ISO 12100, EN ISO 13849-1, EN 62061 durchgeführt werden?
Die Risikobeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens, welches durch die Maschinenrichtlinie verlangt wird. Die Normen ISO 12100, EN ISO 13849-1 und EN 62061 sind die zentralen Normen bei der Risikobeurteilung.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung zuständig? Wie muss das CE-Zeichen angebracht werden? ... etc.
Allgemeine Fragestellungen wie diese finden Sie hier beantwortet.
Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität
Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE
- Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
- Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
- Meister der Mess- und Regeltechnik
- Hauptmann a.D. und ehemaliger Zugführer des Instandsetzungszuges für Panzerabwehrraketensysteme und Optisches/Optronisches Gerät
easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei Produkte sicher zu gestalten und konform auf dem Markt anzubieten. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Hierfür unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilung, Normenrecherchen, Produktanalysen, Entwicklung passender Sicherheitsvorkehrungen, der Ausarbeitung von benutzerfreundlicher technischer Dokumentation, Koordination von Prüfungen und allen anderen Begleitmaßnahmen. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.
Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.